G wie Gutachten

 

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Gutachter Kurzak:

B15 neu entlastet Durchgangsverkehr in LA minimal

 

Wenn ein bayerischer Politiker Straßen bauen möchte, greift er traditionell gerne auf ein Gutachten von Professor Kurzak zurück. Auch im Fall B15 neu sollte Professor Kurzak die passenden Argumente zu den Thesen beibringen. Schauen wir uns das These für These an:

Erste These: „Die B15 neu entlastet Landshut vom Stau“

Gutachten Kurzak

Bei einem Verkehrsaufkommen von 25.000 Kfz/Tag entfallen 2700 Kfz auf Durchgangsverkehr, und zwar 1100 Kfz zur B299 und 600 Kfz zur B15. – 89% des Verkehrsaufkommens, das sind 22.300 Kfz/Tag, entfallen dem Gutachter zufolge auf innerörtlichen Quell- und Zielverkehr!

Bei der notorischen Konrad-Adenauer-Allee prognostiziert der Gutachter aber keine Entlastung durch die B15 neu! Trotz der Investition ist gegenüber heute 19.200 Kfz/Tag für 2030 ein Volumen von 18.500 bis 20.000 Kfz/Tag prognostiziert. Die B15 neu bringt also keine echte Entlastung.

Fazit daraus: Die Wirklichkeit passt nicht zur These

Doch trotz dieser Fakten wurde die B15 neu als Umfahrung von Landshut im Bundesverkehrswegeplan 2030 in den „Vordringlichen Bedarf“ aufgenommen. Kosten für den Steuerzahler: Mindestens 250 Millionen Euro!

Dabei gäbe es mit der „Osttangente“ (auch „Fall 9“ genannt) für 63 Millionen Euro eine rasch zu realisierende Alternative, die Professor Kurzak so bewertet: „Der Fall 9 wäre – falls er kurzfristig realisierbar wäre – ein wichtiger erster Schritt, um den drohenden Überlastungen in Landshut nach Verkehrsfreigabe der B15 neu möglichst bald entgegenwirken zu können.“ – Die „Verkehrsfreigabe“ bezieht sich auf die Einmündung der B15 neu von Regensburg an der A 92.

Wenn die Fakten eine These nicht stützen, muss eine alternative These her!

 

Zweite These: „Die B15 neu ist eine strategische Nord-Süd-Verbindung europäischen Ranges. Denn bis 2030 ist mit einer Steigerung des Lkw-Verkehrs um 40% zu rechnen.“

Gutachten Kurzak

Die letzte Zählung auf der B15 (alt) aus dem Jahr 2010 erkennt Durchgangsverkehr von 8000 Kfz/Tag. Das Gutachten prognostiziert unter Annahme des „Null-Falles“ – d.h. die B15 neu genannte Umfahrung um Landshut würde nicht gebaut – für 2030 eine Aufkommen von 6300 bis 9800 Kfz/Tag.

Fazit daraus: Die Wirklichkeit passt auch nicht zu dieser These

Dank unseres Widerstands ist der Abschnitt südlich von Landshut im Bundesverkehrswegeplan 2030 nun „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht“ geblieben. „Planungsrecht“ ist das Einfalltor der Auto-Lobby! Doch 30.000 bis 45.000 Kfz/Tag werden nicht von selbst kommen, sondern nur, wenn wir es der Politik erlauben.

Damit Albträume nicht wahr werden:

Keine Stimme für die B15 neu!

 

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