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Kolumne: Das Recht auf Heimat

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„Das Recht auf Heimat

 

Wo Ruhig Fury! auf der Koppel steht, haben die Leute aus dem Dorf Tafeln angebracht. B15 neu zerschneidet unsere Heimat!« steht da drauf. Ach ja, Heimat: »Über deinen weiten Gauen ruhe Seine Segenshand! Er behüte deine Fluren, schirme deiner Städte Bau …«

 

»Do bin i dahoam«, das hat einen Klang, voll wie das Leben. Klingt nach Geborgenheit, nach Daheimsein, für einander da sein. Heimat ist wie ein Fixstern, der Orientierung gibt. Diesen Klang lieben wir an unserer schönen Hymne.

 

Heimatlosigkeit: Unheimliche Vorstellung! Kein Heim zu haben, oder dass das Heim, wo wir uns wohl fühlen, beschädigt, ja sogar weggenommen wird! Wie selbstverständlich setzen wir ein »Recht auf Heimat« voraus.

 

Doch mit dieser Annahme befinden wir uns im Irrtum. Als für den Braunkohle-Tagebau ganze Dörfer abgerissen werden sollten, wurde sowohl durch das Bundesverwaltungsgericht 2008 als auch durch das Bundesverfassungsgericht 2013 das »Recht auf Heimat« im Sinne des Art. 11 GG als Grundrecht auf »Freizügigkeit« ausgelegt. Das Schutzgut der Freizügigkeit sei jedoch durch den Verlust eines identitätsstiftenden Ortes nicht berührt, der Abriss der Dörfer also rechtens.

 

Weder das deutsche Grundgesetz noch die bayerische Verfassung kennen ein »Grundrecht auf Heimat«, sondern jeweils nur das Grundrecht, sich in Deutschland überall niederzulassen. Sicher hatten die Väter des Grundgesetzes genug von der rassistischen Heimattümelei der NS-Zeit. Politisch hätte das Postulat eines »Grundrechtes auf Heimat« vor der Tatsache von Aussiedlung und Vertreibung zu schweren Konflikten mit den Siegermächten geführt.

 

Sie liberalisierten stattdessen die früher restriktiv gehandhabte Tradition des »Heimatrechts«, das den Zuzug reguliert. Aber mangels normativer Dynamik verfiel der Begriff »Heimat« zum romantischen Narrativ, zu einer museal-folkloristischen Stereotype oder gar zum rechten Kampfbegriff.

 

Mit der Ausrichtung auf die neoliberale Doktrin wurde der Begriff auf einer Tagung 2004 mit dem Verweis auf die wirtschaftlichen Anforderungen der Globalisierung überhaupt verworfen: »Jobnomaden« hätten schließlich »globale Seelen«. Das Thema »Heimat« sei längst im »Naturschutz« aufgehoben. Menschen hätten ja, im Gegensatz zu Bäumen, Beine und keine Wurzeln!

 

Ruhig Fury! Wir leben halt in seltsamen Zeiten. Wenn der Ort, den Generationen gehegt haben, kein Schutzgut ist, kannst du nur noch auf Fledermaus und Co. hoffen. Die sind nämlich im Flora-Fauna-Habitat durch Europäisches Recht besser geschützt als unsere Heimat.

 

Aber wir von Stop B15 neu sagen: »Wir lassen unsere Heimat nicht zerstören!«. Den Konflikt mit den Lobbyisten halten wir aus.

 

Bis zum nächsten Mal
Euer Ruhig Fury!“

 

2. 2. 2017

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