Im Folgenden lesen Sie den Wortlaut der Bekanntmachung der Regierung von Niederbayern vom 02. 09. 2022:
B15 neu, Regensburg-Landshut-Rosenheim;
Planfeststellung für den Neubau der Ost-Umfahrung Landshut, Bauabschnitt von Essenbach (A 92) bis Dirnau (LAs 14), Bau-km 48+110 bis 49+900, im Gebiet der Stadt Landshut und des Marktes Essenbach, sowie einer ökologischen Kompensationsmaßnahme im Gebiet der Gemeinde Niederaichbach, Landkreis Landshut
Bekanntmachung der Regierung von Niederbayern
vom 02.09.2022
Az.: 31/32-4354.21-60/B15 neu
1. Die im Anhörungsverfahren zur o. g. Planfeststellung rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungsnahmen werden erörtert am
Montag, den 14.11.2022,
Dienstag, den 15.11.2022,
Donnerstag, den 17.11.2022,
Freitag, den 18.11.2022,
Montag, den 21.11.2022,
Dienstag, den 22.11.2022,
Donnerstag, den 24.11.2022 und
Freitag, den 25.11.2022
im Bürgersaal des Marktes Altdorf, Dekan-Wagner-Str. 13, 84032 Altdorf.
Täglicher Beginn; jeweils ab 09:30 Uhr (Einlass ab 09:00 Uhr), Ende 18:00 Uhr, ein früherer Schluss der täglichen Erörterung bleibt vorbehalten.
Soweit nach Feststellung der Versammlungsleitung Bedarf besteht, wird die Erörterung fortgesetzt. Als mögliche Termine stehen dann zur Verfügung: Montag, 28.11.2022, Donnerstag, 01.12.2022 und Freitag , 02.12.2022 im Bürgersaal des Marktes Altdorf, Dekan-Wagner-Str. 13, 84032 Altdorf. Die Versammlungsleitung legt auch das Ende der Veranstaltung fest.
Zur Ermöglichung der organisatorischen Planung werden die Zeitfenster nach Anmeldung zugewiesen (siehe unten).
Der Erörterungstermin dient dazu. die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Vorhaben mit dem Antragsteller, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern.
2. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. An ihm können die Einwender, die Betroffenen, Behörden, Verbände und der Träger des Vorhabens teilnehmen.
3. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Regierung zu geben.
4. Um den Ablauf organisatorisch bewältigen zu können und pandemiebedingte Hygieneregeln zu ermöglichen, wird um Anmeldung gebeten. Einwender und Betroffene sowie Verbände und Fachbehörden teilen unter Angabe des vollständigen Namens und ihrer Anschrift der Regierung von Niederbayern spätestens bis zum 21.09.2022 (Eingang bei der Regierung) mit, ob sie am Erörterungstermin teilnehmen wollen.
Folgende Anmeldemöglichkeiten bestehen:
- Per Post: Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 32, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut
- Per E-Mail: b15neu-eroerterung@reg-nb.bayern.de
- Per Fax: 0871-808-1498
Das Zeitfenster, in dem die Erörterung der jeweiligen Einwendung vorgesehen wird, wird nach der Anmeldung durch die Regierung von Niederbayern gesondert schriftlich mitgeteilt.
Eine Teilnahme ist an den Tagen und zu den Zeiten möglich die nach der Anmeldung durch die Regierung von Niederbayern oder deren Beauftragte an die Teilnehmer bzw. deren Vertreter mitgeteilt werden. Eine Einlasskontrolle findet statt (bitte halten Sie die Einladung und einen Identitätsnachweis, etwa Personalausweis, bereit).
Teilnahmen außerhalb der mitgeteilten Zeiträume sind allenfalls nachrangig und nur im Rahmen des Platzangebotes und der Ordnungsvorschriften möglich.
Besondere Ordnungsvorschriften für die Durchführung des Erörterungstermins können erforderlich werden (z.B. kann pandemiebedingt das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich sein).
5. Es ist vorgesehen, die Stellungnahmen und Einwendungen in etwa folgender Reihenfolge zu erörtern:
a) Montag, den 14.11.2022
Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen von Behörden und Versorgungsunternehmen.
b) Dienstag, den 15.11.2022
Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen von Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4Satz 5 BayVwVfG (insbesondere Naturschutzverbände).
c) Donnerstag, den17.11.2022
Erörterung der Einwendungen von Eigentümern oder Pächtern von Grundstücken und/oder Anwohnern im Bereich Planfeststellungstrasse.
d) Freitag, den 18.11.2011
Erörterung der Einwendungen von Eigentümern oder Pächtern von Grundstücken und/oder Anwohnern im Bereich Planfeststellungstrasse.
e) ab Montag, den 21.11.2022
Sonstige private Einwendungen.
6. Hinweise:
- Die Benachrichtigung der Personen (bzw. deren Vertreter oder Bevollmächtigte) und der Vereinigungen, die Einwendungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, ,erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung, da mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen gewesen wären.
- Bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
- Einwendungen werden im weiteren Verfahren auch dann berücksichtigt, wenn keine Teilnahme am Erörterungstermin erfolgt.
- Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind Einwendungen für dieses Verwaltungsverfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
- Das Anhörungsverfahren ist mit Schluss der Erörterung beendet.
- Durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehende Aufwendungen, auch solche für einen Bevollmächtigten, können nicht erstattet werden.
- Die Bekanntmachung und die Planunterlagen zu diesem Verfahren können im Internet unter www.regierung.niederbayern.de unter den Rubriken „Service“, „Planfeststellungsverfahren“, „Straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren“, „Aktuell laufende Planfeststellungsverfahren“ eingesehen werden.
- Datenschutz: Die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren erhobenen Einwendungen und die darin mitgeteilten personenbezogenen Daten werden ausschlie6lich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Regierung von Niederbayern) erhoben, gespeichert und verarbeitet. Die persönlichen Daten werden benötigt, um die Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden solange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger (1) und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 c DSGVO.E Es wird auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf der lnternetseite https://regierung.niederbayern.bayern.de/meta/datenschutz/index.html#link_3 abrufbar ist.
Landshut, 02.09.2022
Regierung von Niederbayern
gez.
Rainer Haselbeck
Regierungspräsident
1 Ein Vorhabenträger ist der Investor eines Bauvorhabens, meistens also der Bauherr [Ergänzung durch die Gemeinschaft zum Stopp der B15 neu]