Bürgerbeteiligung zum neuen BVWP läuft bis 2. Mai

Auf in die Startlöcher, macht euch bereit!

Der Referentenentwurf zum neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 ist online und das Projektinformationssystem PRINS gibt mittels einer Deutschlandkarte detaillierte Informationen zu allen im BVWP enthaltenen Verkehrsprojekten.

 

1. Schritt: Sich Informieren

Die Seiten im BVWP, welche die B15 und die B15 neu betreffen, sind 85, 88 und 92 (PDF-Seitennummerierung). Dort heißt es, dass die Westtangente Rosenheim und auch der Abschnitt Ergoldsbach–Essenbach fest im BVWP 2030 disponiert sind, dass die Abschnitte Anschlussstelle (AS) Landshut–Essenbach, O-OU Landshut (A 92 – B299) und S-OU Landshut (B299 – B15) in den Vordringlichen Bedarf (VB) gekommen sind. Daraus lässt sich weiter entnehmen, dass die Strecke südlich von Landshut bis Rosenheim als 4-streifiger Neubau bzw. Erweiterung auf 4 Fahrstreifen in den Weiteren Bedarf (WB) gekommen ist, für den – und das ist neu mit diesem BVWP – auch ein Planungsrecht (WB*) besteht; allerdings soll hier die „Variantenentscheidung [erst] nach weiteren Planungen“ erfolgen, d.h. die Entscheidung liegt wieder im Freistaat: Ausbau der bestehenden B15 oder irgendwo im Korridor.

Im Fokus stehen, so steht es in der vorangestellten Zusammenfassung zum neuen BVWP, das „Prinzip ‚Erhalt vor Neubau‘ und die Engpassbeseitigung in hoch belasteten Korridoren“. Und weiter: „Daher konzentriert sich der Bund bei seinen Investitionen vorrangig auf die Bereiche Erhaltung bzw. Ersatz sowie die Engpassbeseitigung.“ Trotzdem sollen alle VB-Projekte bis 2030 umgesetzt sein oder begonnen werden.

Um an Informationen zur B15 neu zu kommen, wählen Sie im Projektinformationssystem PRINS zunächst den Verkehrsträger „Straße“ aus. Die dann erscheinende Deutschlandkarte lässt sich verschieben und vergrößern. Hat man die Streckenabschnitte der B15 neu herangezoomt, können die einzelnen Abschnitte angeclickt werden und man erhält über den grünen Balken mit der Beschriftung „Projektdossier“ weiterführende Informationen.

 

2. Schritt: Eigene Stellungsnahme abgeben

Von 21. März bis 2. Mai 2016 läuft die 6-wöchige Frist, in der Bürgerinnen und Bürger mitdiskutieren können. Veröffentlicht werden, so berichtete dpa im Februar, die kompletten Bewertungsergebnisse für den BVWP 2015. Dazu zählen die erreichte Gesamtpunktzahl und die vorgeschlagene Einstufung jedes einzelnen Projekts. Zu diesem Zweck wird das Bundesverkehrsministerium (BMVI) ein Projektinformationssytem (PRINS) freischalten.

Wie wir erfahren haben, soll auch an insgesamt 20 Orten in der Republik der BVWP gezeigt werden, vermutlich in den 16 Landeshauptstädten und wahrscheinlich in Kassel, Münster, Regensburg und Freiburg. Auch der Umweltbericht wird ausgelegt.

Das Dobrindt-Ministerium BMVI betont, dass es Stellungnahmen „Pro“ oder „Contra“ zu einzelnen Projekten nicht berücksichtigen wird. „Gegenstand des BVWP ist ausschließlich die Frage, ob für ein Projekt grundsätzlich ein verkehrlicher Bedarf besteht“, dazu erwarte man „Stellungnahmen mit Sachargumenten“. Da die Öffentlichkeitsbeteiligung nach Anforderung der Strategischen Umweltprüfung (SUP) erfolgt, sind Argumente betreffend den Umweltauswirkungen des Planes natürlich ebenfalls möglich und dringend angebracht.

Wie’s weitergeht und wie Sie bei der Öffentlichkeitsbeteiligung mitmachen können, erfahren Sie hier in den nächsten Tagen. Wir bereiten gerade einen Leitfaden für Sie vor.

Weitere Hinweise zur Bürgerbeteiligung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und Infrastruktur (BMVI). Am unteren Ende auf dieser Website sehen Sie den Link, mit dem Sie die Stellungsnahme per Online-Formular starten können. Er steht in einem blauen Kasten („Ich habe die Hinweise zur Abgabe einer Stellungnahme gelesen und möchte fortfahren zum Online-Formular“).

Es ist wichtig, dass möglichst viele Einwendungen zum Projekt „Weiterbau B15 neu“ erfolgen. Dabei geht es nicht nur darum, den Widerstand sichtbar zu machen, sondern vor allem darum, das Projekt herabzustufen. Dazu ist Eure Mithilfe notwendig!

Eure Stellungnahme fließt dann gemeinsam mit allen weiteren Stellungnahmen in eine Nachbewertung und beeinflusst damit die Gesamtpunktzahl des B15 neu-Weiterbaus. Da dies auch mit anderen Projekten geschehen wird, können sich erhebliche Verschiebungen in der Reihenfolge der Projekte ergeben.

Nach Abschluss der Nachbewertung wird ein 2. Referentenentwurf entstehen, welcher die Grundlage für den Kabinettsbeschluss zum BVWP 2015 bilden wird. Das wird voraussichtlich im Herbst 2016 sein.

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