Kabinettsbeschluss vom 3.2.2015 zum weiteren B15 neu-Ausbau

www.bayern.de_2015_02_150203-Ministerra-2t
Im Kabinettsbeschluss vom 3.2.2015 befasst sich der Ministerrat mit der B15 neu
Am 3. Februar gab es in der Folge der ministerpräsidentiellen Rolle rückwärts vom 29. Januar einen Kabinettsbeschluss des Ministerrats, der sich mit dem weiteren Vorgehen beim Ausbau der B15 neu zwischen Landshut und Rosenheim befasst.

Nach der kürzlich erhaltenen Watschn vom Regierungschef hatte es Minister Herrmann vorgezogen, nach USA zu reisen, und schickte seinen Staatssekretär Gerhard Eck in die Sitzung.

Im Kabinettsbeschluss heißt es zur B15 neu:

Der Ministerrat hat sich heute mit dem weiteren Vorgehen beim Ausbau der B15 neu zwischen Landshut und Rosenheim befasst. … Hierzu hat der Ministerrat heute den Staatsminister des
Innern, für Bau und Verkehr beauftragt, folgendes umzusetzen:

  1. Völlig unbestritten ist der bereits bis Ergoldsbach fertiggestellte und im Bau befindliche Abschnitt bis zur A 92 bei Essenbach. Fertigstellung ist 2019 angestrebt.
  2. Die Fortführung soll durch die Ost-Südumgehung von Landshut unter Anbindung der Umgehung an die B299 und die B15 alt erfolgen (eine Fahrspur je Richtung zwischen B299 und B15 alt).
  3. Südlich der B12 bei Haag soll die Fortführung auf der Bestandstrasse inklusive der Ortsumgehung Rosenheim bis zum Anschluss an die A 8 erfolgen. Die Raumordnungstrasse soll in diesem Abschnitt nicht mehr weiterverfolgt werden.
  4. Die östlich verlaufende Meldetrasse in den Landkreisen Landshut und Mühldorf soll zurückgenommen werden. Auch die jüngst ins Gespräch gebrachte Trasse westlich der B15 alt soll nicht weiterverfolgt werden.
  5. Zur Sicherstellung einer leistungsfähigen Verkehrserschließung zwischen Landshut und der B12/A 94 soll eine Anmeldung zweier alternativer Trassen zum Bundesverkehrswegeplan 2015 (BVWP) für eine ergebnisoffene und gleichgewichtige Bewertung erfolgen: zum einen für den Ausbau der Bestandstrasse B15 alt mit Ortsumfahrungen und zum anderen für die ursprünglich raumgeordnete Trasse B15 neu als Korridoranmeldung.

(eigene Auslassungen und Hervorhebungen)

aus: http://www.bayern.de/wp-content/uploads/2015/02/150203-Ministerrat.pdf

Alles klar? Wie breit mag der Korridor sein? Vermutlich reicht er vom Landkreis Erding im Westen bis weit in den Osten des Landkreises Mühldorf. Und das FFH-Gebiet auf der raumgeordneten Trasse – nun kein Hinderungsgrund mehr? Das bedeutet zumindest eine Prüfung nach EU-Recht.

Bürgerinnen und Bürger, lasst euch nicht einlullen!

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