Achtung: Raumordnungsverfahren für Landshuter Ost-Süd-Umfahrung läuft

Öffentlichkeitsbeteiligung läuft noch bis 16. Mai

Das Raumordnungsverfahren der Landshuter Ost-Süd-Umfahrung beinhaltet die drei Varianten 1a, 1b und 1c. Beginnend jeweils am Autobahnknoten A 92 / B15 neu in Ohu, umfahren alle drei Landshut weit östlich und leiten den geplanten Verkehr mit bis zu 40 000 Kfz pro Tag zur B299 und südlich über Hachelstuhl bzw. Münchsdorf zur bestehenden B15. (Zum Vergleich: der heutige Durchgangsverkehr auf der B15 neu beträgt laut letzter amtlicher Zählung 8000 Fahrzeuge am Tag.) Alle drei Varianten sind nun auf ihre Raum- und Umweltverträglichkeit zu prüfen.

Was Sie wissen sollten: Erst am 10. März hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz verabschiedet, demzufolge ab sofort bei Raumordnungsverfahren von Großprojekten die Öffentlichkeit beteiligt werden muss.

Bis zum 16. Mai 2017 ist nun Zeit, dass die Bürgerinnen und Bürger, die Stadt Landshut und die betroffenen Gemeinden Adlkofen, Altfraunhofen, Essenbach, Geisenhausen, Kumhausen und Vilsheim, die Träger öffentlicher Belange und Verbände die Unterlagen einsehen und ihre Anmerkungen abgeben. Die dazugehörigen Unterlagen müssen laut Regierung von Niederbayern öffentlich ausgelegt werden.

Brauchen Sie Argumente? Hier finden Sie einige.

Was Sie darüber hinaus noch tun können: Als Bürgerinnen und Bürger Landshuts und der betroffenen Gemeinden sollten Sie Ihre Stadt- bzw. Gemeinderäte dazu drängen, das Raumordnungsverfahren in der nächsten Sitzung öffentlich zu thematisieren, Stellung zu beziehen und Ratsbeschlüsse zu formulieren.

Details der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Raumordnungsverfahren für die Landshuter Ost-Süd-Umfahrung finden Sie hier.

Das geht alle an: Landshuter Bürgerinnen und Bürger und alle, die im Korridor südlich von Landshut leben.

Also nichts wie ran!

 

mitgliedervers_3Varianten_4c_96dpi_mLegende Kopie

Karte nach www.ou-landshut.de/images/pdfs/2015-10-05_Varianten.pdf

 

Und wohin mit den Schreiben?

Alle Landshuter, Adlkofener, Altfraunhofener, Essenbacher, Geisenhausener, Kumhausener und Vilsheimer schicken ihren Einspruch am besten formlos an ihre Gemeindeverwaltungen.

Oder, wie alle anderen entlang der Trasse, schicken Sie Ihre Stellungnahme direkt an:

  • Regierung von Niederbayern
    Jürgen Schmauß oder Stefan Esch
    Postfach
    84023 Landshut
  • oder per Mail an:
    juergen.schmauss@reg-nb.bayern.de
    oder an:
    stefan.esch@reg-nb.bayern.de

Wir freuen uns wieder über Ihre Kopien an stellungnahme@stop-b15-neu.de – denn sicher ist sicher, damit nichts verloren geht oder „nicht ankommt“ bei der Regierung! Man hat ja so seine Erfahrungen gemacht.

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