Man könnte meinen, wir seien kaum weitergekommen, trotz allem Widerstand, in all den vielen Jahren. Aber das stimmt nicht. Durch die Hin- und Herschieberei der B15 neu-Trassen wurde unser Widerstand immer größer. Heute beteiligen sich mehr Regionen, und mehr Bürgerinnen und Bürger sind betroffen. Das wird im bayrischen Landtag sehr wohl wahrgenommen. Und das ist gut so.

Gut ist auch, dass sich die vom Landtag verabschiedete Einreichung für den BVWP durch einen großen Mangel an Präzision auszeichnet. Die bayrische Landesregierung weiß augenscheinlich nicht, was sie will. Das könnte für die Bewertung, der sich jedes für den BVWP angemeldete Projekt für Straße, Schiene oder Wasser unterziehen muss, von Vorteil sein. Andere Trassen in anderen Teilen Bayerns sind äußerst genau beschrieben.

Im Folgenden wird’s ein wenig technokratisch. Aber für alle, die sich dafür interessieren, was eigentlich mit den Projekten passiert, die für den BVWP gemeldet werden, und für diejenigen, die nachprüfen wollen, ob alles auch so durchgeführt wird wie in schönen Broschüren für die Öffentlichkeit publiziert, ist es gut zu wissen.

 

Erhalt vor Neubau? Ökologisch verträglich?

In der Grundkonzeption des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zum BVWP 2015*, die im April 2014 der Öffentlichkeit vorgelegt wurde, heißt es, dass „insbesondere Substanzerhalt und Projekte zur Engpassbeseitigung zu priorisieren“ sind. Entsprechend heißt es im Kernpunkt 1 der Grundkonzeption: „Wir dürfen unsere Infrastruktur nicht auf Verschleiß fahren: Der Bedarf für Erhaltungs-/Ersatzinvestitionen wird im BVWP 2015 fachlich ermittelt und hat Vorrang vor Aus- und Neubauvorhaben.

Und weiter ist in dieser Grundkonzeption zu lesen: „Herausforderungen für die Planung ergeben sich insbesondere aus den Zielen, den zusätzlichen Flächenverbrauch zu begrenzen und den Verlust von unzerschnittenen Räumen soweit wie möglich zu verhindern. Entsprechend sorgfältig sind die Umweltwirkungen bei der Projektauswahl und -optimierung zu berücksichtigen.“ Kernpunkt 2 der Grundkonzeption hält dazu fest: „Aus- und Neubau müssen streng am Bedarf orientiert sein: Vorhaben zur Engpassauflösung werden künftig in der zusätzlichen Kategorie „Vordringlicher Bedarf Plus (VB+)“ prioritär umgesetzt, sofern sie ökologisch verträglich sind.“

Wir werden genau beobachten, ob das nur Marketingspruch ist, mit dem wir Bürger an der Nase herumgeführt werden sollen, oder ob das echte Ziele sind.

 

Die BVWP-Projektbewertungen

Jedes Projekt, das für den BVWP angemeldet wurde, muss sich einer Bewertung unterziehen**.

Diese erfolgt nach folgenden vier Kriterien:

  • Zentral bleibt die Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A).

Darin nicht erfassbare Auswirkungen werden bewertet in einer

  • Umwelt- und naturschutzfachlichen Beurteilung (Modul B)
  • Raumordnerischen Beurteilung zu Anbindungs- und Erreichbarkeitsqualitäten (Modul C)
  • Städtebauliche Beurteilung (Modul D), bei der z.B. die Entlastung von Ortskernen von hohem Verkehrsaufkommen geprüft wird.

 

Das Geld wird knapp

Deutliche Kostensteigerungen vieler Vorhaben aus dem früheren BVWP haben die Bundesregierung zur Einsicht geführt, dass das Geld knapp wird. Beschlossen wurde bereits, 80 % der verfügbaren Finanzmittel in Sanierung und Ersatz zu investieren. Hinzu kommt, dass die Bundesländer zukünftig ihren Eigenanteil von bisher 10 auf 20 % verdoppeln müssen! Und dies tut vielen bei der ebenfalls beschlossenen Schuldenbremse sehr weh.

Daher müssen sämtliche Projekte für den BVWP priorisiert werden. Vorrang hat hierbei der Substanzerhalt, so ist in der Grundkonzeption des BMVI zu lesen. Dazu heißt es*:
„Schritt 1: Zunächst werden die zur Erhaltung notwendigen Finanzmittel bis 2030 auf der Basis von Erhaltungsprognosen abgeschätzt. Dieser Erhaltungsbedarf ist fachlich ermittelt und gesetzt. Damit wird das Ziel umgesetzt, dem Substanzerhalt der Verkehrsnetze Vorrang zu geben.
Schritt 2: Nach Abzug des Erhaltungsbedarfs ist für die verbleibenden Finanzmittel die Mittelaufteilung für Aus- und Neubaumaßnahmen auf die drei Verkehrsträger Straße, Schiene und Wasserstraße abzuleiten.“

So soll die Dringlichkeit einzelner Projekte bewertet werden (Grafik aus *):dringlichkeitskategorien

   NKV = Nutzen-Kosten-Verhältnis

 

Wir werden das alles im Auge behalten. Und genau hinsehen, ob die Bewertung des B15 neu-Korridors nach diesen Vorgaben erfolgt.

 

* nach www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/bvwp-2015-grundkonzeption-kurzfassung.pdf?__blob=publicationFile
** nach www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/bvwp-2015-kurzbeschreibung-methodik.pdf?__blob=publicationFile
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