Mahnfeuer gegen die B15 neu am 10. Januar 2015
hier nicht und nicht anderswo
Die Landes- und Bundespolitik will in Sachen B15 neu in den nächsten Wochen vieles entscheiden – Autobahn oder Bundesstraße, Nachreichungen oder Streichungen für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015, der Trassenverlauf und die Ausgestaltung, Umgehungsstraßen für Landshut und für die Orte an der B15. Das fordert von uns, dass wir zeitnah und mit Nachdruck deutlich machen, worauf es jetzt ankommt.
Wichtige Infos zur Mahnfeueraktion
Wann? Am 10. Januar 2015, ab 18 bis spätestens 22 Uhr
Wo? Entlang aller Trassen in allen fünf Landkreisen Landshut, Erding, Mühldorf, Ebersberg und Rosenheim
Wer? Großartig wär’s, wenn alle, die im vergangenen Mai einen Mahnfeuerplatz betrieben haben, sich wieder beteiligen. Freuen würden wir uns über neue Aktive, die Ihre Meinung zeigen wollen.
Die Anmeldungen an die Landratsämter Landshut, Erding, Mühldorf, Ebersberg und Rosenheim für die gebündelte Mahnfeueraktion am 10. Januar 2015 laufen bereits.
Was bleibt zu tun?
- Jede Feuerstelle im Freien muss bei den Gemeinden angemeldet werden. Das Formular für den Download finden Sie hier (PDF). Einfach mit Name, Adresse, Telefonnummer ausfüllen, unterschreiben und dann per Fax an 08086 947096. Oder Sie füllen gleich das Online-Formular aus. Wir verschicken die Mahnfeuer-Anzeigen dann gebündelt an die jeweiligen Gemeindeverwaltungen.
- Gut zu wissen: Als Mahnfeuerbetreiber sollte man die bayrische Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) kennen.
- Ortsschilder, die sich so gut auf den Fotografien machen, werden als Blanko-Schilder zur Verfügung gestellt. Dann brauchen Sie nur noch den Ortsnamen Ihres Mahnfeuers einzutragen. Weitere Plakatmotive sind in Vorbereitung. Ab Anfang Januar können Sie hier lesen, wo es Abholorte für diese gibt.
Einfacher geht’s kaum.
Wer noch mehr tun will …
… schickt ein Foto von der Mahnfeuerstelle am 10. Januar 2015, mit den Aktiven, mit den Ortsschildern – an mahnfeuer@mail.de.
… schreibt eine Postkarte an den bayrischen Innenminister Joachim Herrmann und/oder eine an den Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt. Vorlagen dazu haben wir vorbereitet (siehe weiter unten auf dieser Seite).
Formulare und VVB
Online-Formular zur Anmeldung einer Feuerstelle im Freien
Formular zur Anmeldung einer Feuerstelle im Freien als pdf
Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB)
Mahnfeueraktion vom 10. Mai 2014 – Impressionen
https://www.facebook.com/MahnfeuerB15neu
Plakate
Ortsschild (DIN A3) – Vorder-/Rückseite Druckdatei
Menschen zeigen Widerstand (DIN A3) – Vorderseite Druckdatei
Postkarten
An den bayrischen Innenminister Druckdatei
An den Bundesverkehrsminister Druckdatei
Flyer
DIN A4, Wickelfalz Datei
Banner
Auszug aus der Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB):
(1) 1 Feuerstätten im Freien müssen von Gebäuden oder Gebäudeteilen aus brennbaren Stoffen mindestens 5 m, von leicht entzündbaren Stoffen mindestens 25 m, von sonstigen brennbaren Stoffen mindestens 5 m entfernt sein. 2 Bei offenen Feuerstätten sind die von ihnen ausgehenden Gefahren besonders zu berücksichtigen; von leicht entzündbaren Stoffen müssen offene Feuerstätten mindestens 100 m entfernt sein. 3 Abweichend von den Sätzen 1 und 2 dürfen Grillgeräte, Heizpilze, Lufterhitzer und vergleichbare Feuerstätten in den von den Herstellern angegebenen Abständen zu brennbaren Stoffen betrieben werden.
(2) Feuerstätten dürfen im Freien bei starkem Wind nicht benutzt werden; das Feuer ist zu löschen.
(3) 1 Offene Feuerstätten sind ständig unter Aufsicht zu halten. 2 Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstätte erloschen sein.
(4) 1 Unverwahrtes Feuer darf nur im Freien entzündet werden. 2 Die Vorschriften für offene Feuerstätten gelten entsprechend