Der Bundesverkehrswegeplan BVWP
Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) bildet die Grundlage für Maßnahmen zur Erhaltung und Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland. Er wird vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) aufgestellt und vom Bundeskabinett beschlossen. Er enthält alle beabsichtigten Straßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekte sowie den Erhaltungsbedarf.
Beim BVWP handelt es sich um ein Rahmenprogramm und Planungsinstrument. Er ist kein Finanzierungsprogramm und hat keinen Gesetzescharakter.
Der BVWP gilt in der Regel 10 bis 15 Jahre.
Die eingereichten Projekte wurden von neutralen Fachleuten einer 4-stufigen Bewertung unterzogen: Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV), Umwelt- und naturschutzfachliche Beurteilung, Raumordnerische Beurteilung und Städtebauliche Beurteilung. Mit Hilfe dieser Bewertungen sollen die Wirkungen der geplanten Verkehrsinfrastrukturvorhaben deutlich werden. Darauf aufbauend wurde über die Aufnahme der von den Ländern eingereichten Projekte in den BVWP 2030 und ggf. die Dringlichkeitseinstufung als VB-E, VB, WB* und WB entschieden. Ein langwieriger Prozess.
Abschnitt: Von der Anschlussstelle Landshut bis Essenbach, St 2074 bis A 92 Kategorie VB. Der Abschnitt ist geplant als 4-streifiger Ausbau mit 1,3 Kilometer Länge (6,1 Millionen Euro pro laufendem Kilometer) und einem leicht überdurchschnittlichen Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von 4,4.
Abschnitt: Östliche Ortsumfahrung von Landshut bis zur B299 Ebenfalls Kategorie VB. Dieser Abschnitt ist Teil der Landshuter Umfahrung, ist 4-streifig geplant als Neubau mit 10,9 Kilometer Länge (19,6 Millionen Euro pro laufendem Kilometer) und einem NKV von 4,0. Bezüglich seiner starken Naturbeeinträchtigung an der Isarhangleite erhielt er die höchste naturschutzfachliche Beurteilung „hoch“.
Abschnitt: Südliche Ortsumfahrung Landshuts von der B299 bis zur B15 Wieder Kategorie VB. Dieser Abschnitt ist ebenfalls Teil der Landshuter Umfahrung und geplant als 2-streifiger Neubau mit 6,5 Kilometer Länge (7 Millionen Euro pro laufendem Kilometer) und einem NKV größer 10, noch keine Planung.
Abschnitt: B15 neu südlich von Landshut bis Rosenheim Kategorie WB*. Dieser Abschnitt hat dank * Planungsrecht. Geplant sind 55 Kilometer für 250 Millionen Euro (4,5 Millionen Euro pro laufendem Kilometer) durch die Landkreise Landshut, Mühldorf und Rosenheim.
Wir werden gegen die Umsetzung von 2.-4. klagen, sobald die konkreten Pläne vorliegen.
Gut war’s, dass Sie uns Ihre Einwände gegen die B15 neu im Referentenentwurf des BVWP in Kopie gefaxt oder Ihre Mail an Bundesverkehrsministerium an uns weitergeleitet haben. So wissen wir, dass von den 40.000 Einwänden gegen den BVWP 2030 von uns allein über 1000 kamen. Eine stolze Zahl! Vielen Dank für Ihr Engagement.
Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes (BVWP) verfehlt elf der zwölf im eigenen Umweltbericht gesetzten Ziele. Das ist das Ergebnis einer ersten Analyse durch das Umweltbundesamt (UBA): „Der Entwurf zeigt leider, dass Deutschland von einer integrierten, verkehrsmittelübergreifenden Mobilitätsstrategie mit anspruchsvollen Umweltzielen weit entfernt ist. Er muss dringend überarbeitet werden“, sagte UBA-Präsidentin Maria Krautzberger. Sie schlägt vor, mindestens 60 Prozent der Finanzmittel des Bundesverkehrswegeplans in die Schiene zu investieren; bislang sind dafür nur rund 42 Prozent vorgesehen. Der größte Teil geht in den Neu- und Ausbau von Straßen. „Durch den zu starken Fokus auf die Straße zementiert der Entwurf weitgehend die nicht nachhaltige Verkehrspolitik der vergangenen Jahre“, sagte Krautzberger. mehr
Im neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 finden sich unrealistische Kostenschätzungen und die einzelnen Projekte sind nicht miteinander vergleichbar. Das kritisiert ein bisher interner Bericht des Bundesrechnungshofes. Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 6. April 2016 darüber.
Für den BVWP 2030 wird erstmals vor Kabinettsbeschluss eine Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung zum 1. Referentenentwurf durchgeführt. Lesen Sie hier, was das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Jahr 2015 dazu schreibt. Die Hervorhebungen im Dokument kommen von uns.
Entscheidend für den Straßenbau eines Projekts im BVWP ist letztlich der Finanzrahmen. Zurzeit werden viel mehr Projekte als Bedarf anerkannt als finanzierbar sind. Zurzeit besteht ein Überhang an für den BVWP bewerteten Maßnahmen von 7–10 Mrd. Euro. Sie werden ohne erneute Überprüfung als „Überhang“ in den neuen BVWP übernommen
Die Investitionsmittel für den Erhalt, Aus- und Neubau liegen bei etwa fünf Milliarden Euro pro Jahr. Daran hat auch die Einführung der Lkw-Maut nichts geändert. Im Zuge des sog. Infrastrukturbeschleunigungsprogramms werden zusätzliche Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt. Damit kann aber nur ein Teil der bei 22% liegenden Baukostensteigerungen (von 2001 bis 2012) aufgefangen werden.
Für den Erhalt der Bundesfernstraßen wurden seit 2001 rund zwei Milliarden weniger ausgegeben als im Bedarfsplan verlangt. Derzeit liegen die Ausgaben für den Erhalt bei 1,3 Milliarden Euro pro Jahr. Nicht enthalten in dieser Summe sind die Kosten für die Sanierung der 39.000 Brücken im Netz der Bundesfernstraßen, die Instandhaltung der Wasserstraßen und Schienenwege. Der Sanierungsstau wird immer größer!
Was Toni Hofreiter in einem Vortrag im Vilstal 2014 mitteilte ist, dass zuerst die laufenden Projekte fertiggebaut werden. Erst danach wird mit Projekten begonnen, die heute schon planfestgestellt sind.