Liebe Leserin, lieber Leser,
bei Landshut passiert bald ein Dammbruch, wenn es nach den Plänen der Regierung von Niederbayern geht. Denn der erste, knapp zwei Kilometer lange Bauabschnitt südlich der A 92, die so genannte Landshuter Ostumfahrung, soll möglichst zügig in Bau gehen. Unbeeindruckt vom finanziellen nationalen Kraftakt zur Milderung der Pandemie-Folgen, treibt die Regierung den Weiterbau der B15 neu ungebremst voran, ohne Blick auf die Kosten.
Wenn es nach den Plänen der Regierung von Niederbayern geht, dann rollt auf der gelben Autobahn bald der von Regensburg kommende Verkehr auf die Land- und Kreisstraßen südlich der Stadt Landshut. Bis zu 35.000 Fahrzeuge täglich sollen das werden, so projiziert es der aktuelle Bundesverkehrswegeplan (BVWP). Zum Vergleich: Die bestehende B15 hat laut letzter offizieller Verkehrszählung einen Durchgangsverkehr von ca. 8000 Kfz am Tag.
Wenn es nach den Plänen der Regierung von Niederbayern geht, dann werden die Isarauen durchschnitten, der Schutzwald der Isarhangleiten und das Natura 2000-Gebiet südlich davon. Eine „hohe Umweltbeeinträchtigung“ hat diese Weiterführung, so sagt sogar der besagte BVWP.
Die Einspruchsfrist gegen die Planfeststellung wurde bis 29. Mai verlängert. Jeder der sich betroffen fühlt, ob er an der Trasse lebt oder nicht, sollte jetzt seinen Einspruch formulieren. – „Betroffen fühlen sollten sich nicht nur diejenigen Bürger und Gemeinden, an die der 1,8 Kilometer lange, aktuell vom Planfeststellungsverfahren anvisierte Abschnitt grenzt“, betont unsere Vorsitzende Gisela Floegel in einer Pressemitteilung, „sondern es betrifft auch alle diejenigen, für welche die Weiterführung im Osten und Süden Landshuts unklar bleibt. Denn von der Nord-Süd-Tangente betroffen sein kann dort fast jeder, weil man ja bis heute nicht weiß, wo genau die Trasse verlaufen wird.“ – Als Verein dürfen wir nicht klagen. Aber wir können Ihre Klage mit einem Gutachten unterstützen.
Mit den besten Grüßen
Ihre Gemeinschaft der Betroffenen und Gegner der B15 neu