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Ost-Umfahrung: Auslegung weiterer Planungsunterlagen – Eine neue Chance für Einwendungen

Über ein Jahr nach dem Anhörungsverfahren zum BA1 der Ostumfahrung Landshut von Essenbach (A92) bis Dirnau (LAs14) kommt ein kleines Lebenszeichen vom Vorhabensträger. Aufgrund rechtlicher Änderungen wurden ein Fachbeitrag zum Globalen Klima und eine ergänzende Unterlage EU-Wasserrahmenrichtlinie bei der Regierung von Niederbayern eingereicht. Diese neuen Dokumente liegen nun bei der Stadt Landshut, dem Markt Essenbach und der Gemeinde Niederaichbach voraussichtlich bis zum 16.03.24 zur Einsichtnahme aus und können hier online abgerufen werden: https://www.regierung.niederbayern.bayern.de/service/planfeststellungsverfahren/strassen/20200123-b15n/index.html

Lesen Sie unsere Meinungen und die Einschätzung unseres Juristen Dr. Kaltenegger dazu in diesem Beitrag.

Wichtig zu wissen!

Einwendungen, die sich auf die ergänzenden Unterlagen beziehen, müssen bis zum 05.04.2024 bei der Regierung von Niederbayern eingehen. Die schon gestellten Einwendungen zum BA1, die im Anhörungsverfahren im November 2022 bereits gehört wurden, haben weiter Bestand.

Wer darf eine Einwendung verfassen?

Jeder, der sich betroffen fühlt, ob er an der Trasse lebt oder nicht, das ist egal. – Wir als Verein und Umweltverband werden in jedem Fall gegen einen Planfeststellungsbeschluss klagen.

Gibt es für die Einwendung eine feste Form?

Nein, Sie müssen Ihre Einwendung nur schriftlich abfassen, frei formuliert oder auf dem von uns vorgefertigten Formular. Falls Ihnen das Formular nicht reicht, dann hängen Sie einfach ein weiteres Blatt an.

Hier finden Sie unsere Vorlage für eine Einwendung aus dem Jahr 2020. Wir arbeiten an einer Aktualisierung. Vergessen Sie nicht, Ihren Namen und Vornamen, Straße und den Wohnort anzugeben und zu unterschreiben.

Wichtig: Aktuelle Einwendungen dürfen sich nur auf die ergänzenden Unterlagen vom 26.01.24 beziehen (https://www.regierung.niederbayern.bayern.de/service/planfeststellungsverfahren/strassen/20200123-b15n/index.html)! Diese sind die Ergänzung zum Globalen Klima und die Ergänzung zur Wasserrahmenrichtlinie.

Wohin schicke ich meine Einwendung?

Schicken Sie Ihre Einwendung an:
Gemeinschaft der Betroffenen und Gegner der Autobahn B15 neu e.V.
Gisela Floegel
Herrnfeldenerstr. 9a
84137 Vilsbiburg

Oder direkt an die

Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut

Gibt es eine Frist, bis wann meine Einwendung vorliegen musst?

Ihre Einwendung muss bis spätestens 05. April 2024 bei der Regierung von Niederbayern vorliegen. Der Poststempel von diesem Tag reicht nicht aus!

Weitere Argumente,
die Ihnen bei Einwendungen helfen können:


Nutzen für Landshut

  • Der angenommene Nutzen der Landshuter Ostumfahrung ist zu hinterfragen, weil die Umsetzung (138 Monate – früher geplant ab 2017 – d.h. im Jahr 2029 oder später) viel zu lange dauert und zu weit weg von Landshut ist. Als Ersatz für die dringenden Brückensanierungen in Landshut kommt sie zu spät.
  • Auch die Kostenschätzung ist bei einer erwarteten Planungsdauer von 138 Monaten nicht realistisch, erfahrungsgemäß erhöhen sich die Kosten über einen so langen Zeitraum erheblich.
  • Der Verkehrsgutachter Professor Kurzak plädierte für eine alternative, stadtnähere Trassenführung: „Der Fall 9 (stadtnahe Osttangente) wäre – falls sie kurzfristig realisierbar wäre – ein wichtiger 1. Schritt, um den drohenden Überlastungen in Landshut nach der Verkehrsfreigabe der B15 neu bis zur A 92 ab 2019 möglichst bald entgegenwirken zu können.“
  • Schön gerechnet: Im früheren BVWP wurde die Landshuter Ostumfahrung mit ca. 180 Mio. € geführt. Dieser Wert wurde auf Grundlage von Vorplanungen auf ca. 380 Mio. € korrigiert, man konnte aber auch Summen bis zu 500 Mio. € hören. Nun soll der Bauabschnitt nur noch 214 Mio. € kosten. Die Kostenberechnung hat offenbar keine belastbare Grundlage.
  • Das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) der Landshuter Ost-Umfahrung wurde „günstig“ gerechnet. Denn die Schäden am Naturhaushalt, am Landschaftsbild und an den Lebensräumen für Tiere und Pflanzen sind nicht eingerechnet. Die umwelt- und naturschutzfachliche Betroffenheit für Ost-Umfahrung gilt selbst offiziell als „hoch“ (Isarquerung, Rampe an der Isarleite, Durchschneiden des Tertiär-Hügellandes, reduzierte Erholungsfunktion).
  • Der erste Bauabschnitt der Ostumfahrung Landshuts bietet aufgrund der Entfernung zur Stadt kaum eine Entlastung vom innerstädtischen Verkehr. Wurden die vorhanden Alternativen objektiv geprüft, darf man fragen, oder wurde doch eher eine ortsnahe Entlastung zu Gunsten einer gewünschten Fernstraße geopfert? Die vorhergesagte Verkehrsbelastung auf der Umfahrung (max. 11.000 Kfz/Tag) rechtfertigt den Ausbau nicht. Denn: Landschaftsverbrauch und -zerstörung durch vier Fahrspuren sind immens. Enorme Lärm- und Schadstoffeinträge ins Isartal sind darüber hinaus durch die Topographie zu erwarten. Geeignete bauliche Schutzmaßnahmen werden teuer und müssen i.A. von den betroffenen Gemeinden finanziert werden.


Lebenswertes Land, lebenswerte Städte

  • Durch immer neue und breitere Straßen sinkt der Anreiz, auf öffentliche Verkehrsmittel oder das Rad umzusteigen. Man sollte bedenken, wie viel Platz Straßen, Parkplätze und Autos einnehmen und wie viel lebenswerter Städte mit weniger Autoverkehr wären.
  • Die Erhaltung des Kulturerbes wird außer Acht gelassen. Mit dem Weiterbau der B15 neu über die Isar Richtung Süden zerschneidet und zerstört eine wertvolle altbairische Kulturlandschaft. Dies steht im Widerspruch zur bayerischen Verfassung, Artikel 141: „…Es gehört auch zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Boden, Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen, eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen und auf möglichst sparsamen Umgang mit Energie zu achten, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten und dauerhaft zu verbessern, den Wald wegen seiner besonderen Bedeutung für den Naturhaushalt zu schützen und eingetretene Schäden möglichst zu beheben oder auszugleichen, die heimischen Tier- und Pflanzenarten und ihre notwendigen Lebensräume sowie kennzeichnende Orts- und Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten. …“
  • Bayern wirbt gerne mit der Schönheit und Natürlichkeit seiner Landschaft für sich. Was soll da eine weitere Autobahn? Der Flächenfraß in Bayern übersteigt für den Straßenbau ohnehin den in jedem anderen Bundesland.
  • Die Umwelt ist mehr wert als jede Straße. Der Bau der B15 neu verschlingt mehrere Tausend Hektar landwirtschaftlicher Flächen und Wälder, zuzüglich der Ausgleichsflächen von gleicher Größe. Sie wird Lebensräume von Pflanzen, Tieren und Menschen durchschneiden. Damit steht sie im Widerspruch zu Artikel 141 der Bayerischen Verfassung.
  • Wir sollten bedenken, dass die Natur unser wichtigstes Gut ist, um unseren Körper gesund und fit zu halten. Eine Straße dagegen bedeutet Stress, Lärm, Abgase und auch Tod, das wird auch bei einer B15 neu so sein.
  • Eine intakte Umwelt und eine unverbaute Landschaft tragen zur Lebensqualität bei, mehr als eine Straße, auf der man fünf Minuten Fahrzeit einspart. Unsere schöne und Landschaft gilt es zu erhalten, für uns und für kommende Generationen. Davon lebt auch der Tourismus in Bayern.
  • Wir brauchen auch Platz zum Leben, nicht nur Platz für Straßen, die vollgestopft sind mit Autos und Lastwagen. Dann hätten wir Tag und Nacht den Straßenlärm, die Abgase, den Abfall, den die Leute aus den Autos werfen.
  • Ganze Ortschaften werden durch die B15 neu zerteilt.
  • Die Ostumfahrung beeinträchtigt Naherholungs- und geschützte Naturflächen (Isarhangleiten, Gretlmühle u.a.m.).
  • Der Freizeitwert in der Region sinkt.
  • Unsere Gesundheit und Natur sollten uns wichtiger sein als eine Viertelstunde Zeitersparnis. In der Bayerischen Verfassung steht: Es gehört zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Boden Wasser und Luft als natürliche Lebensgrundlagen zu schützen. – Die B15 neu verbraucht ca. 1000 ha. Kulturlandschaft und Biotope. Wie passt das zusammen?
  • Auch unsere Kinder und Enkel sollten noch unsere Wiesen und Felder kennen lernen, so wie sie von der Oma an uns übergeben wurden.


Umweltschutz und FFH-Gebiete

  • Der 11 km langen Strecke der Landshuter Ostumfahrung zwischen der A 92 und der B299 wird vom Umweltbundesamt ein insgesamt negativer „Umweltnutzen“ Dieser ist mit 36,4 Millionen Euro beziffert, begründet durch den Flächenverbrauch von insgesamt 56 ha. Die Umweltbetroffenheit wird als „hoch“ bezeichnet, die höchst mögliche Einstufung. Der Grund: die Durchschneidung eines 4,7 ha großen Naturschutzgebietes.
  • Eine Analyse vom Naturschutzbund im Jahr 2014 ergab, dass das Bundesland Bayern seine Ziele zum Erhalt der biologischen Vielfalt nicht einmal zu einem Drittel erreicht hat. Die anderen Bundesländer sind besser.
  • Die geplante Trasse der B15 neu berührt oder durchschneidet zahlreiche Toteiskessel innerhalb des Kesselmoränenzuges Maitenbeth-Haag-Gars mit zahlreichen geschützten Toteiskesseln, Bruchwäldern incl. seltener Tier- und Pflanzenarten der Roten Liste wie Amphibien, Libellen, Wasservögel.
  • Die geplante Trasse der B15 neu durchquert die Stirnmoränen von Rechtmehring mit großräumig bewegten Kuppen, ausgefranstem nördlichen Stirnmoränenkranz des Inn-Chiemsee-Gletschers, abflusslose Mulden mit Kaltluftseen, Feuchtgebieten, hoher Strukturvielfalt, Sickerquellaustritten, Feuchtwiesen mit Wiesenbrütern incl. Storchpopulationen.
  • Für Projekte, die ein Gebiet des Netzes „Natura 2000“ (FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete) erheblich beeinträchtigen können, schreibt Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie bzw. § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes die Prüfung der Verträglichkeit dieses Projektes oder Planes mit den festgelegten Erhaltungszielen des betreffenden Gebietes vor. Ein Verträglichkeitsgutachten muss erstellt werden. Dies ist für den ersten Bauabschnitt der Landshuter Ost-Umfahrung nicht geschehen!
  • Folgende Umweltargumente sprechen gegen die B15 neu: hohe Umweltbetroffenheit durch Lärm, CO2 und kanzerogene (krebserregende) Schadstoffe in einem bisher intakten Natur- und Kulturraum, hohe NOx-Immissionen (Schadstoff-Einwohner-Gleichwert-SEG) in einem bisher nicht belasteten Raum, erhöhte Immissionen von Staub, Benzol und Benzo(a)pyren mit Todesfallrisiko, überregional wirkende Emissionen (CO, NMOC, NOx, SO2 und Stäube), Erhöhung der Emission von CO2.


Verkehrsaufkommen

  • Die bestehende B15 ist – einige Ortsdurchfahrten ausgenommen – ausreichend dimensioniert und hat ein für Bundesstraßen unter dem Durchschnitt liegendes Verkehrsaufkommen.
  • Der Landkreis Erding bestätigt, dass lediglich 30% des fließenden Verkehrs auf der B15 Fernverkehr ist. Das Verkehrsaufkommen auf der B15 alt mit durchgängig unter 8000 Kfz / Tag stellt eine unterdurchschnittliche Bundesstraßenauslastung dar und rechtfertigt keine Neubau-Parallelstraße. Eine Entlastung durch angepasste Ortsumfahrungen ist zu bevorzugen.
  • Die B15 neu ist hauptsächlich für den überregionalen Verkehr (von der A 9 zur A 8/A 93) interessant. Für diesen Verkehr unsere Heimat zu opfern, ist nicht einsehbar. Verkehrspolitik sollte im Sinne der Nachhaltigkeit den Verkehr reduzieren bzw. vermeiden und nicht durch Straßenausbau mehren.
  • Die geplante Trasse dient der Entlastung der A 99 und der A 8 um München. Dafür muss es kostengünstigere, flächen- und naturschonendere Alternativen geben.
  • Die zu Grunde gelegten Verkehrsprognosen sind nicht stichhaltig: eine Zunahme des Pkw-Aufkommens um 13% beim derzeitigen demografischen Wandel ist nicht plausibel.
  • Als Alternative sollte der Ausbau der bereits bestehenden B15 zwischen Landshut und Rosenheim geprüft werden. Da diese Straße bereits besteht, würden bei einem Ausbau ein Vielfaches weniger an kostbarer land- und forstwirtschaftlicher Kulturfläche verbaut.
  • Ortsumfahrungen an der bestehenden B15 sind sinnvoll. Diese Orte an wollen eine Verkehrsentlastung im Ort. Dagegen bedarf die Neubautrasse eines langen zeitlichen Rahmens. Sie durchschneidet zwei bedeutende FFH-Gebiete, mit langjährigen Klagen ist daher zu rechnen. Ortsumfahrungen dagegen könnten schneller realisiert werden. Gemeinden an der B15 (alt) sollten eine Ortsumfahrung prüfen. Andere Gemeinden haben sich bereits in den letzten Jahrzehnten darum gekümmert.
  • Der Verkehr zwischen A 92 und A 94 kann über die Flughafentangente Ost (FTO) kreuzungsfrei abgewickelt werden. Laut Planfeststellungsbeschluss soll sie „eine leistungsfähige Verkehrsachse zwischen den Bundesautobahnen A 94 und A 92“ darstellen, der 3-streifigen Ausbau (also 3 Fahrspuren in jede Richtung) soll erfolgen.
  • VEG (= Vorentwurf genehmigt) im aktuellen BVWP für die B15 neu stammt vom Ende 1960er Jahre und ist veraltet. Er berücksichtigt Entwicklungen nicht (z. B. Flughafen Erding, Flughafentangente, A 99, Ausbau der B20) und entspricht auch nicht mehr der im BWVP angemeldeten Trasse.


Kosten

  • Im Landschaftsrelief der Trassenvariante Ost verläuft die B15 neu durch stark hügeliges Gelände, d.h. Abtragungen, Aufschüttungen und Brückenbauwerke werden notwendig, was die Kosten erhöhen wird. Die Baukosten könnten, so die SZ, auf eine Milliarde Euro steigen.
  • Die B15 neu erhielt die höchste Stufe der Umweltbetroffenheit, für die im BVWP als Lösung (Modul B) eine Brücke herhalten sollte („Das Projekt überspannt die Isar und das ÜSG mit einer langen Brücke“). Doch stattdessen wird nun eine Untertunnelung notwendig – so CSU-MdBs nach einer Ortsbesichtigung der BVDI, wie einer Pressemeldung vom 25.04.2016 zu entnehmen war. Das führt zu der lange schon vorhergesagten Kostenexplosion!
  • Der Weiterbau der B15 neu über die A 92 ist eine unnötige Verschwendung von Steuergeld.
  • Die Umwelt braucht keine zusätzlichen CO2-Emissionen durch Transit-Lkw-Verkehr, insbesondere deshalb nicht mehr, weil die Planungen für den Transport von Gütern über die Schiene vom Brennerbasistunnel aus laufen. Eine parallele Transitstrecke ist eine Verschwendung von Steuergeldern.
  • Es mangelt schon heute am Unterhalt bestehender Straßen. Die geplanten Mittel für den Weiterbau der B15 neu sollten daher bevorzugt für den Unterhalt bestehender Straßen vorgesehen werden. Der ständige Bau neuer Straßen verschärft das schon bestehende Unterhaltungsproblem weiter.


Bahn vor Straße, Brennerbasistunnel

  • Der Ausbau des Schienenverkehrs sollte Vorrang vor dem Straßenbau haben.
  • Im östlichen und nördlichen Niederbayern bestehen im Schienenverkehr Erreichbarkeitsdefizite (s. BVWP S. 67 Abb. 17), was auch die Industrie im Chemiedreieck beklagt.
  • Österreich und Italien werden nach Fertigstellung des Brennerbasistunnels starke finanzielle Anreize setzen, um mindestens ein Drittel des grenzüberschreitenden Güterverkehrs über die Schiene abzuwickeln. Das bedeutet, dadurch wird auch der Verkehr auf der B15 abnehmen.
  • Die Lkw-Maut in Schweiz und Frankreich ist aktuell teurer als für Österreich / Italien, was den Transport von Stuttgart über den Brenner nach Mailand (trotz 300 km Umweg) derzeit günstiger macht als über die Schweiz. Nach Wegfall dieses Ungleichgewichts mit dem Brennerbasistunnel wird sich der Lkw-Gütertransport reduzieren. Schätzungen gehen von 300.000 Lkw / Jahr aus.
  • Die zukünftige Verkehrssteigerung wird fast ausschließlich durch den Lkw-Verkehr Durch den überfälligen, zügigen Ausbau des Schienennetzes ließe sich dieser auffangen. Und die Lkw-Kolonnen auf der B12 und B15 würden verringert.


Nutzen-Kosten-Verhältnis

  • Das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV) von 5,2 ist 40 Jahre alt und damit sind die Berechnungsgrundlagen überholt.
  • Die Planung für die B15 neu zwischen Landshut und Rosenheim basiert auf einem fast 40 Jahre alten Raumordnungsverfahren. Die Beurteilungsgrundlage ist überholt, umwelt- und raumverträgliche Richtlinien haben sich in der Zwischenzeit massiv geändert.
  • Es ist rechtlich zumindest fragwürdig, mit einer völlig veralteten Raumordnung zu agieren. Eine neue Raumordnung müsste erarbeitet werden.


B15 neu vernichtet Ackerland und Familienbetriebe

  • Der Bau der B15 neu bedeutet einen unverhältnismäßig hohen Flächenverbrauch. Da sie zum Teil durch unerschlossenes Gebiet verlaufen wird, werden Natur, Wälder und landwirtschaftlichen Nutzflächen zerstört. Dazu kommt das höhere Verkehrsaufkommen durch die B15 neu, das neue Ortsumfahrungen nötig macht, was wiederum zu weiterem Flächenverbrauch und Naturzerstörung führt.
  • Wird die B15 neu südlich von Landshut weitergebaut, dann wird durchgehend auf der gesamten Trasse landwirtschaftliche Fläche vernichtet. Der Landkreis Landshut gilt als der fruchtbarste Landkreis im ganzen Bundesgebiet.
  • Ein Flächenverbrauch von rund 6 ha / lfd. km besten landwirtschaftlichen Grunds bedeutet, dass alle 5 Kilometer ein Bauernhof geopfert wird. Dabei ist die Fruchtbarkeit unserer Böden unsere Lebensgrundlage. Seit Jahren schon gleichen wir diese Vernichtung von Boden in anderen Erdteilen aus und begeben uns damit in eine Abhängigkeit. Abgesehen davon, dass wir diesen Ländern damit bitterstes Unrecht zufügen.
  • Die Ost-Variante der sog. Landshuter Umfahrung wird als Neubaustrecke Kultur- und Naturlandschaft vernichten. Mit den notwendigen Zu- und Abfahrten, Ersatzwegen und Hangabtragungen bzw. Aufschüttungen werden pro lfd. Meter viele Quadratmeter wertvollen Ackerlandes und Natur zerstört. Landwirtschaftliche Betriebe werden beeinträchtigt, durch die einhergehende Flächenverknappung werden die Pachtpreise weiter steigen. Für immer mehr bäuerliche Familienbetriebe bedeutet dies das Aus.
  • Alle Landwirte, auch diejenigen, deren Felder nicht direkt durchschnitten werden, sind betroffen, weil die Grundlage für landwirtschaftliche Produktion durch jede neue Baumaßnahme knapper wird und dadurch auch Pachtpreise in unwirtschaftliche Höhen steigen.
  • Die Geländestruktur im Landkreis Landshut ist hügelig, es verlaufen Flusstäler in Ost-West Richtung. Landschaftseinschnitte und Aufschüttungen würden beim Bau der B15 neu abwechseln. Die Existenz zahlreicher landwirtschaftlicher Betriebe würde noch stärker gefährdet oder durch knapper werdende Flächen vernichtet.
  • Die Eigenproduktion gesunder Lebensmittel in Deutschland nimmt durch den stetigen Flächenverbrauch ab. Dies widerspricht der Zielsetzung, die Anzahl ökologisch wirtschaftender Landwirtschaftsbetriebe in Bayern zu steigern. Durch die Verknappung der landwirtschaftlichen Produktionsfläche steigen die Pachtpreise in einer Weise, die sich Öko-Betriebe nicht mehr leisten können.
  • Mit jedem laufenden Meter Autobahn werden, so heißt es, ca. 80 m² Land verbraucht. Zusätzlich müssen Ausgleichsflächen ausgewiesen werden. Wie soll die ober- und niederbayerische Landwirtschaft diese zusätzlichen Flächenverluste verkraften? Wollen wir in Bayern weiterhin kleinere Milchviehbetriebe, die sich um die Landschaftspflege kümmern und wo man auch mal Kühe auf der Weide sieht? Oder wollen wir Großbetriebe wie im Osten oder Norden Deutschlands?
  • Fruchtbarer Boden ist die Grundlage jeder Gesellschaft, nicht nur zur Sicherung der Ernährung, sondern auch zur nachhaltigen Sicherung der Wirtschaftskraft ländlicher Gebiete und zur Entwicklung einer kulturellen Identität.
  • Es kommt zur Verknappung land- und waldwirtschaftlicher Nutzflächen, steigende Pachtpreise werden viele bäuerliche Familien zur Aufgabe ihrer seit Generationen bestehenden Betriebe zwingen. Und das in einer Zeit, wo findige Investoren sehr viel Geld für fruchtbares Ackerland und Waldbestände ausgeben.
  • Heute noch ertragreiche landwirtschaftliche Nutzflächen für den Straßenbau aufzugeben ist ein Verbrechen.


Klima und Peak Oil

  • In einer Pressemitteilung vom 25.4.16 veröffentlichte das Bundesumweltamt unter dem Titel „Bundesverkehrswegeplan besteht eigene Umweltprüfung nicht“ eine harsche Kritik am BVWP. Er verfehle elf von 12 der im eigenen Umweltbericht gesetzten Ziele. Ferner heißt es dort: „Durch den zu starken Fokus auf die Straße zementiert der Entwurf weitgehend die nicht nachhaltige Verkehrspolitik der vergangenen Jahre.“ Das zeige sich vor allem in einer bescheidenen Klimabilanz.
  • In England wird einstweilen per Gerichtsbeschluss der Ausbau des Londoner Flughafens Heathrow gestoppt. Die Begründung: Unvereinbarkeit mit den Pariser Klimazielen ! Die Regierung muss jetzt das Projekt überdenken. Geklagt hatten mehrere Londoner Bezirke, Umweltorganisationen und Londons Bürgermeister Sadiq Khan. Der Ausbau von Heathrow ist seit Jahrzehnten umstritten. Kritiker fürchten insbesondere die schädlichen Folgen für Gesundheit und Umwelt.
  • Wir befinden uns im Jahr 2020. Die Ölreserven auf unserem Planeten schwinden. Die Auswirkungen der Emissionen des Verkehrssektors für die Lebensbedingungen auf unserem Planeten sind besorgniserregend. Wir haben viele Verkehrswege, die dringend der Sanierung bedürfen. Bereits sehr viele Flächen sind durch Straßen und deren Folgewirkungen versiegelt. Die heimatlichen Landschaften sind zerschnitten und zerstückelt. Warum also neue Straßen? Warum nicht ein anderes Denken?
  • Der langfristig steigende Ölpreis (Peek Oil ist bereits überschritten) führt zu höheren Transportkosten. Dies wird mittelfristig die Quote der Leerfahrten (aktuell 38 Prozent) reduzieren und für kürzere Transportwege sorgen.


Demografie

  • Aus demografischen Gründen wird das Verkehrsaufkommen in Deutschland sinken: Der Anteil der Senioren im Autoverkehr nimmt zu, während Fahranfänger weniger werden. Und junge Menschen setzen nicht mehr wie frühere Generationen auf ein eigenes Auto.
  • Was ist mit dem Erhalt der bestehenden Verkehrswege? Viele Brücken sind sanierungsbedürftig. Wenn wir immer mehr Straßen bauen, verlagern wir mehr Probleme auf die kommenden Generationen. Wie sollen sie es schaffen diese Infrastruktur zu erhalten?


Städte und Gemeinden sind dagegen

  • Die bayerische Staatsregierung hat zugesagt, bei Großprojekten die betroffene Bevölkerung anzuhören und nicht über deren Köpfe hinweg zu entscheiden; dies ist bei der Landshuter Ost-Umfahrung allenfalls mit den nächstgelegenen Gemeinden und ihren politischen Vertretern erfolgt.
  • Viele Städte und Gemeinden entlang der B15 neu-Trasse nach Süden und selbst CSU-Politiker haben sich gegen die B15 neu als „Quasi-Autobahn“ ausgesprochen: die Landkreise Rosenheim, Ebersberg, Mühldorf und Erding, die Städte Kolbermoor, Bad Aibling, Rosenheim, die Gemeinden Adlkofen, Aßling, Buchbach, Emmering, Essenbach, Frauenneuharting, Kumhausen, Ranoldsberg, Obertaufkirchen, Tuntenhausen, Pfaffing, Edling, Albaching, Rechtmehring, Gars, Reichertsheim, Essenbach, Adlkofen, Wurmsham, Vilsheim und viele andere.


Neue Arbeitsplätze

Neue zukunftsweisende Arbeitsplätze und Technologien brauchen keinen Zulieferverkehr, sondern den hoch entwickelten, flächendeckenden Ausbau digitaler Infrastruktur. Die Zukunft der Arbeitswelt ist dezentral und digital.


Lokale Anliegen

  • Im Landkreis Mühldorf a. Inn würde durch den Autobahnbau ein großer Teil des wertvollsten Bodens (Lößlehmböden mit Bodenzahl 60-70) vernichtet. Dabei plant die Regierung in Bayern die biologisch bewirtschafteten Flächen deutlich auszuweiten.
  • Die Ost-Trasse der so genannten Landshuter Umfahrung quert das Thalhamer Moos, ein wichtiges FFH-Gebiet, bei dem u.a. Arten auf der Roten Liste heimisch sind: der Helle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Tagfalter), der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Tagfalter), der Mädesüß-Perlmutterfalter (Tagfalter), der Kurzschwänzige Bläuling (Tagfalter), die Sumpf-Heidelibelle und 4 weitere Libellenarten auf der roten Liste.
  • Die B15 neu durchschneidet das FFH-Gebiet Isental mit Nebenbächen und vernichtet dort wertvolle Biotopflächen.
  • Die B15 neu vernichtet allein in der Gemeinde Obertaufkirchen – zusätzlich zum Flächenverlust durch die A 94 – rund 50 ha wertvolle Kulturlandschaft und hochwertige landwirtschaftliche Böden.
  • Die A 94 hat schon Betriebsflächen von mehreren Hektar vernichtet. Die B15 neu wird weitere landwirtschaftliche Betriebe vernichten, indem sie notwendige betriebliche Entwicklungen unmöglich macht. Eine neue Durchschneidung wertvoller landwirtschaftlicher Flächen ist keinesfalls gerechtfertigt.
  • Im Annabrunner Holz würde eine der großen zusammenhängenden Waldflächen (ca. 100 Hektar) zerschnitten und der Klimaveränderung wird den vermehrt auftretenden Schädlingen wie den Borkenkäfern u.a. Nährboden gegeben. Wald ist ein Wasserspeicher und wird in Zukunft mehr denn je gebraucht.
  • In Annabrunn gibt es eine Heilquelle mit Wasser. Sie soll erhalten bleiben.
  • Die Sicherung und der Erhalt des Annabrunner Landschaftsbildes ist von unschätzbarem ästhetischem Wert, dient dem Wohlbefinden der Bewohner und bietet Naherholungswert.
  • In der Gemeinde Reichertsheim würden durch den Bau der B15 neu landwirtschaftlichen Anwesen zerschnitten, was für die Landwirte deutlich weitere Wege bei der Bewirtschaftung durch die zur Folge hätte.
  • Sollte die B 15 neu in Söllerstadt an die A 94 angebunden werden, zerstört sie nicht nur wertvolle Natur, welche in mühevoller Arbeit von mir als Bäuerin gepflegt und bewirtschaftet wurde, sondern auch meine Heimat. Die natürliche Struktur des Isentales mit schützenswerter Flora und Tierwelt wird dadurch massiv zerstört.
  • „Ich wohne in 83512 Wasserburg und bin häufig auf der bestehenden B15 mit dem Auto nach Landshut oder Rosenheim unterwegs, an sieben Tagen in der Woche und zu unterschiedlichen Tageszeiten, auch im Berufsverkehr. Die vorhandene B15 ist völlig ausreichend und ein Neubau – insbesondere im Hinblick auf die Zerstörung unberührter Flächen und intakter Landschaft und die damit verbundenen Kosten – ist nicht gerechtfertigt.“


an der A 92
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