Die Regierung von Niederbayern informiert
Wird die B15 neu südlich der A 92 weitergebaut?
Die Anhörung zur Ost-Umfahrung Landshuts,Teil des komplexen Planfeststellungsverfahrens, beginnt in Kürze. Konkret geht es um den kurzen Bauabschnitt zwischen Essenbach (A 92) und Dirnau (LAs 14), entscheidend für den Weiterbau der B15 neu südlich der A 92.
Jetzt wird es spannend: Im November beginnt das Anhörungsverfahren mit bisher 8 anberaumten Erörterungsterminen vor der Regierung von Niederbayern. Damit ist eine entscheidende Etappe für die Zukunft unserer Heimat und für das Anliegen unserer Gemeinschaft, der Stopp der B15 neu an der A 92, erreicht. Wer beim Anhörungsverfahren dabei sein will, muss sich anmelden.
Bis wann muss ich mich anmelden? Egal, ob Sie unmittelbar betroffen sind, ob Einwenderin oder Einwender: Für die Teilnahme an der Anhörung müssen Sie sich schriftlich anmelden – unter Angabe Ihres vollständigen Namens und Ihrer Anschrift. Spätestens bis zum 21.09.2022 muss Ihre Anmeldung bei der Regierung von Niederbayern vorliegen. In eigener Sache: Perfekt wär’s, wenn Sie uns parallel über Ihre Anmeldung informierten (an: info@stop-b15-neu.de). So behalten wir den Überblick und können uns bei Bedarf vorher gemeinsam vorbereiten und abstimmen. Den genauen Tag und die Uhrzeit der Anhörung wird Ihnen nach der fristgerechten Anmeldung durch die Regierung von Niederbayern mitgeteilt.Wann finden die Anhörungen statt?Montag, den 14.11.2022, Wo finden die Anhörungen statt?Im Bürgersaal des Marktes Altdorf, Dekan-Wagner-Str. 13, 84032 Altdorf |
Im Rahmen des komplexen Planfeststellungsverfahrens geht es bei der Anhörung um den kurzen aber kritischen Bauabschnitt zwischen Essenbach (A 92) und Dirnau (LAs 14). Es geht um den Weiterbau der B15 neu südlich der A 92. Bei der Anhörung werden die eingereichten Einwendungen erörtert.
Wie Sie sicher wissen, hat unsere Gemeinschaft Einwendungen gegen das Planfeststellungsverfahren zur B15 neu südlich der A 92 bei der Regierung von Niederbayern eingereicht. Dasselbe haben einige unserer Mitglieder gemacht, die Eigentümer oder Pächter von Grundstücken entlang der Neubautrasse sind.
Erörterungstermine sind nicht öffentlich. – Haben Sie selbst eine Einwendung abgegeben? Wollen Sie als Betroffene*r persönlich an der Anhörung teilnehmen? Dann ist für Sie der 21.09.2022 ein wichtiger Termin, denn spätestens an diesem Tag muss Ihre schriftliche Anmeldung zur Teilnahme bei der Regierung von Niederbayern vorliegen.
Bitte verweisen Sie bei Ihrer Anmeldung darauf, dass Sie Mitglied der Gemeinschaft sind oder betroffen von der B15 neu. Und bitte beachten Sie bei Ihrer Anmeldung unbedingt die genannte Anmeldungsfrist ! – Diese und die benötigten Kontaktdaten zur Regierung von Niederbayern haben wir unten für Sie zusammengestellt.
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Wenn mehr Menschen zur Anhörung kommen, macht dies Eindruck auf die Richter, haben uns Insider gesagt. Wir als Gemeinschaft haben unsere Teilnahme bereits angemeldet.