Mitgliederversammlung & Infoverstaltung 2026
19:00 Mitgliederversammlung
- Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Satzungsänderungen
- Rechenschaftsbericht des Vorstands
- Bericht des Kassiers
- Bericht der Kassenprüfer
- Entlastung des Vorstands
- Bestimmung des Wahlvorstandes
- Neuwahlen des Vorstandes
- Anfragen, Anträge, Wünsche
20:00 Infoveranstaltung
- Grußwort des Adlkofener Bürgermeisters Lars Wassereck
- Rechtsanwalt Dr. Söhnlein informiert zur aktuellen Lage
- Fragerunde zum kommenden Planfeststellungsverfahren
Weitere Infos zur Veranstaltung und zur Anfahrt
Satzungsänderungen
Anträge zur Anpassung der Satzung durch die Mitgliederversammlung gemäß §10 der aktuell gültigen Satzung des Vereins: Link zur aktuellen Vereinssatzung
Der Vorstand schlägt folgende Änderungen vor, um erstens dem über 50 Jahre anhaltenden Engagement über Generationen gerecht zu werden und zweitens um vereinsinterne Aufwände gering zu halten und unsere Kräfte auf den Zweck des Vereins fokussieren zu können.
Die Mitgliederversammlung möge daher folgende Vorschläge des Vorstands beschließen:
1. Einführung einer Familienmitgliedschaft:
(betrifft § 3 – 5 und 10)
- Die Beitrittserklärung (aktuell hier online zu finden: https://stop-b15-neu.de/beitreten/ ) wird ergänzt um die Möglichkeit einer Familienmitgliedschaft.
- Durch eine Familienmitgliedschaft werden die Eltern und deren noch nicht volljährige Kinder zu Mitgliedern.
- Stimmberechtigt in der Mitgliederversammlung sind alle Mitglieder ab 7 Jahren.
(§ 10: „In der Mitgliederversammlung hat jedes anwesende Mitglied ab 7 Lebensjahren – auch ein Ehrenmitglied – eine Stimme. …“) - Amtsausübung:
Ergänzung von § 3 um:
“…
Natürliche Personen können ab Geburt (0. Lebensjahr) Mitglied werden über eine Familienmitgliedschaft auf Antrag eines Elternteils/Sorgeberechtigten.
Stimmberechtigt sind sie ab dem 7. Lebensjahr,
wählbar in den Vorstand ab dem 14. Lebensjahr,
als Vorsitzende oder Schatzmeister ab Volljährigkeit.” - Bei Meldung von Familienzuwachs nach dem Erstantrag, wird ein Jahresbeitrag freigestellt.
- Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Familien wird auf 15 € festgelegt
2. Regelturnus der Mitgliederversammlung auf 2 Jahre, max. 3 Jahre:
(Betrifft § 11)
- Bisheriger erster Satz in § 11:
“Mindestens einmal im Jahr soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden.” - Zu ersetzen durch:
“Jedes zweite Jahr, mindestens jedoch alle drei Jahre soll eine Mitgliederversammlung stattfinden.”

