5. September 2018: Fiese Tricks in Wahlkampfzeiten

In Deutschland regelt ein Bundesgesetz die Trassenplanung von Bundesstraßen, das Bundesfernstraßengesetz (FStrG). Deshalb ist die Planung der B15 neu auch Bestandteil des Bundesverkehrswegeplans. Zur Erinnerung: Laut dem aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 ist die Trassierung der B15 neu südlich der A 92 noch nicht endgültig festgelegt.

Damit der Bau der gelben Autobahn aber nicht länger verzögert wird, setzt das Staatliche Bauamt Landshut auf einen fiesen Trick: der erste Abschnitt der B15 neu südlich der A 92 soll nunmehr als Ortsumgehung eingestuft werden und nicht länger als Teil der geplanten Bundesfernstraße. Dann nämlich kann man ungeniert weiterbauen, ohne die von dem Vorhaben berührten öffentlichen Belange zu berücksichtigen, ohne die für Fernstraßen vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung. Wie das geht? Hierzu wird eine Befreiung vom §16 FStG durch den Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) benötigt. Florian Oßner, MdB und CSU-Mitglied aus Velden, hat seine Unterstützung für das Vorhaben des Bauamts bereits zugesagt.

Im Dialogforum zur Landshuter Umfahrung wurde beim letzten Treffen am 9. Februar 2018 diese Finte bekannt. In diesem Gremium sind auch die Gemeinden vertreten, die von den Planungen der B15 neu rund um Landshut betroffen sind. Früher agierten einige von ihnen nach dem St.-Florians-Prinzip („Hauptsache, die Trasse geht nicht durch mein Gemeindegebiet!“) und zeigten sich wenig solidarisch. Mit der Veröffentlichung der beiden Trassenvarianten zur Ortsumfahrung (Varianten 1b und 1c) hat sich jetzt auch Altfraunhofen von den Planungen distanziert.

Damit beim nächsten Treffen des Dialogforums nicht immer mehr widersprechen, verschiebt man den nächsten Termin einfach immer weiter nach hinten. Vorgesehen ist nun ein Termin im November. Ein Schelm, der Böses dabei denkt. November, das ist nach der Wahl. Dann kann der zuständige Minister die Befreiung erteilen, und die angeschmierten Bürger können auf diese hinterhältige Taktiererei nicht mehr an der Wahlurne reagieren. Das also versteht man in Bayern unter Dialog. So also geht Demokratie in Bayern.

Wortlaut des FStrG, §16:

Planungen

(1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestimmt im Benehmen mit den Landesplanungsbehörden der beteiligten Länder die Planung und Linienführung der Bundesfernstraßen. Dies gilt nicht für den Neubau von Ortsumgehungen. Eine Ortsumgehung ist der Teil einer Bundesstraße, der der Beseitigung einer Ortsdurchfahrt dient.
(2) Bei der Bestimmung der Linienführung sind die von dem Vorhaben berührten öffentlichen Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit und des Ergebnisses des Raumordnungsverfahrens im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen. Die Bestimmung der Linienführung ist innerhalb einer Frist von drei Monaten abzuschließen.
(3) Wenn Ortsplanungen oder Landesplanungen die Änderung bestehender oder die Schaffung neuer Bundesfernstraßen zur Folge haben können, ist die Straßenbaubehörde zu beteiligen. Sie hat die Belange der Bundesfernstraßen in dem Verfahren zu vertreten. Bundesplanungen haben grundsätzlich Vorrang vor Orts- und Landesplanungen.

Landshuter Verkehrsproblem ohne Lösung, Menetekel über der Heimat vieler

Wann endlich bekommt Landshut eine wirkliche Lösung für seine innerstädtischen Verkehrsprobleme? Wann entsteht der lange schon benötigte echte ÖPNV in Landshut und Umgebung, der diesen Namen verdient? Das Dialogforum hätte wahrlich drängende Aufgaben zu lösen. – Und wann dürfen die Bewohner südlich der kreisfreien Stadt endlich wieder beruhigt schlafen, weil das Menetekel, das mit den für die B15 neu prognostizierten 30.000 Kfz über ihrer Heimat schwebt, kein Unheil mehr bringen wird für Staats- und Gemeindestraßen, für die Landwirte, für Gemeindefluren, für Bürgerinnen und Bürger?

an der A 92

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