Die Bürgerinitiativen sehen das Thalhamer Moos als sehr schützenswert an. Die Autobahn B15 neu würde dieses FFH-Gebiet zerschneiden, wenn die für den Bundesverkehrswegeplan 2015 von der Bayerischen Staatsregierung angemeldete Raumordnungstrasse realisiert wird.
Wir freuten uns daher sehr über die Gelegenheit zur Exkursion in dieses Naturschutzgebiet, wie sie in den Gemeindeblättern der Region angezeigt worden war, und gaben diesen Termin unseren interessierten Bürgerinnen und Bürgern auf unserer Website weiter. Als Veranstalter der Exkursion zeichnete die VHS Schwindegg, Durchführender war die Wildland-Stiftung Bayern.
Weil wir für die Veranstaltung Werbung gemacht haben, wurde die Exkursion nun abgesagt und wir erhielten eine Abmahnung. Begründung: Weil wir politischen Missbrauch betreiben.
Die VHS Schwindegg schrieb uns:
„… Mit Ihrem unverantwortlichen Vorgehen haben Sie uns sehr geschadet und wir haben uns im Einvernehmen mit der Wildlandstiftung darauf verständigt, diese Exkursion nun kurzfristig abzusagen. Im Ergebnis betrachte ich Ihre Vorgehensweise als Unverschämtheit, weil Sie offensichtlich nicht davor zurückschrecken, uns als kommunale Bildungseinrichtung die Arbeitsgrundlage zu zerstören, wenn es vermeintlich Ihren Zielen dient …“
Die Wildlandstiftung Bayern schickte uns eine Aufforderung zum Widerruf.
Schade, eine gemeinsame „praktische Naturschutzarbeit“ wurde nicht erkannt und ebenso wenig die allen Beteiligten offenbar gemeinsame Wertschätzung des Thalhamer Mooses. Es liegt uns ferne, die Arbeitsgrundlage der VHS Schwindegg als kommunale Bildungseinrichtung zu zerstören oder die Wildland-Stiftung Bayern politisch zu vereinnahmen.
Wir wurden um offiziellen Widerruf gebeten, was hiermit erfolgt ist.