Die Partei der Grünen hat beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nachgefragt, wie die Entwicklung der Kosten bei der B15 neu und später bei der Landshuter Umfahrung kontrolliert wird.
Die Antwort des Staatssekretärs bestätigt düstere Vorahnungen: Zwar wird es Kostenüberprüfungen geben, aber da im Dezember 2016 der Deutsche Bundestag den neuen den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 beschlossen hat, erfolgt eine erneute parlamentarische Behandlung der darin enthaltenen Einzelmaßnahmen und deren Dringlichkeitseinstufung während der Laufzeit des aktuellen BVWP nicht mehr.
Was das für die Landshuter Umfahrung bedeutet? Der Behördenvertreter schwurbelt im allerschönsten Beamtendeutsch: „Für die Ortsumgehung Landshut bedeutet dies, dass eine Fortschreibung und Überprüfung der Projektkosten nach Abschluss der (abschnittsweisen) Planfeststellungsverfahren und im weiteren Planungsprozess dann im Zuge der Bauvorbereitung vorgenommen wird, sofern kostenrelevante Planänderungen – etwa zur Umsetzung der Maßgaben der Planfeststellungsbeschlüsse – erforderlich werden. Die Wirtschaftlichkeit ist dabei Grundvoraussetzung dafür, dass eine Baufreigabe durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur erfolgen kann.“
Im Ministerium gilt die Kostenüberwachung also als „verwaltungsintern“, was eine parlamentarische Kontrolle ausschließt. Selbst bei absolut astronomischen Steigerungen kann das BMVI intern feststellen, dass die Wirtschaftlichkeit der Änderungen gegeben ist und die Baufreigabe erteilen.
Ist so ein Projekt also erst einmal losgetreten, haben die Bürger und die sie vertretenden Parlamentarier keine Handhabe mehr. Die Steuergelder werden verprasst und andere wichtige Investitionen wie Straßensanierung und Ausbau der digitalen Infrastruktur werden dann wohl aus Kostengründen auf der Strecke bleiben.
Umso wichtiger ist unser Eintreten für den Stop der B15 neu an der A 92!
an der A 92