BUND-Gutachten warnt: Infrastruktur­gesetz gefährdet Natur und Umwelt

Ein aktuelles Rechtsgutachten des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warnt eindringlich vor den Folgen des geplanten Infrastruktur-Zukunfts-Gesetzes. Ziel des Gesetzes ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren für Autobahnen und Fernstraßen deutlich zu beschleunigen. Was auf den ersten Blick nach effizienter Verwaltung klingt, entpuppt sich laut Gutachten als massiver Rückschritt für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz.

Umweltschutz als klarer Verlierer

Der BUND bezeichnet den Gesetzentwurf als einen „massiven Angriff auf die Natur“. Zahlreiche bewährte Schutzstandards sollen abgebaut oder ganz ausgehebelt werden. BUND-Vorsitzender Olaf Bandt warnt sogar davor, dass „weite Teile der Rechtsstaatlichkeit im Umwelt- und Naturschutz verloren gehen könnten“. Besonders problematisch: Das Gesetz sei an vielen Stellen EU- und völkerrechtswidrig.

Als anerkannter Umweltverband sehen auch wir von Stop B15 neu diese Entwicklung mit großer Sorge. Die geplanten Änderungen betreffen uns unmittelbar – nicht nur in unserer Arbeit, sondern ganz konkret vor Ort: bei Landschaften, Lebensräumen, landwirtschaftlichen Flächen und der Lebensqualität der Menschen.

„Überragendes öffentliches Interesse“ – pauschal und undifferenziert

Laut Gutachten soll künftig nahezu allen Fernstraßen-, Schienen- und Wasserstraßenprojekten pauschal der Status eines „überragenden öffentlichen Interesses“ zuerkannt werden. Dieser Status würde selbst für Rastanlagen, Engpassbeseitigungen und Autobahnneubauten gelten. Damit würden Umweltbelange regelmäßig nachrangig behandelt – unabhängig von regionalen Besonderheiten oder tatsächlichen Notwendigkeiten.

Gerade für Projekte wie die B15 neu, bei denen seit Jahren massive Eingriffe in Natur und Landschaft drohen, wäre das ein fatales Signal. Eine echte Abwägung zwischen Infrastrukturbedarf und Umweltfolgen würde faktisch ausgehebelt.

Ersatzgeld statt Ausgleichsflächen

Besonders kritisch ist auch die geplante Abschaffung zentraler Prüfungen zur Raumverträglichkeit und zum Klimaschutz. Zudem sollen Ausgleichs- und Ersatzflächen künftig weitgehend durch Ersatzgeld ersetzt werden können. Doch Geld kann zerstörte Lebensräume, gewachsene Kulturlandschaften und funktionierende Ökosysteme nicht ersetzen.

Umweltverbände als Sündenbock?

Der BUND weist außerdem den Vorwurf zurück, Umweltverbände seien für langsame Planungsverfahren verantwortlich. Die eigentlichen Ursachen lägen in einem kaputtgesparten öffentlichen Dienst, fehlender Priorisierung und politischem Zickzackkurs. Diese Einschätzung teilen wir ausdrücklich. Wer alles gleichzeitig plant, aber nichts konsequent finanziert, schafft Stillstand.

Kritik auch aus der Politik

Auch aus den Reihen der Grünen kommt deutliche Kritik. Der Verkehrsausschussvorsitzende Tarek Al-Wazir betont, dass Tempo nicht mit Richtung verwechselt werden dürfe. Statt Umweltstandards zu streichen, brauche es bessere Zusammenarbeit der Behörden, mehr Digitalisierung und frühzeitige Bürgerbeteiligung. Das schaffe Akzeptanz – statt Widerstand vor Ort.

Unsere Position als anerkannter Umweltverband

Für uns als Gemeinschaft der Gegner und Betroffenen der B15 neu ist klar:
Eine nachhaltige Verkehrspolitik darf nicht auf Kosten von Natur, Umwelt und demokratischen Beteiligungsrechten gehen. Der Ausbau von Infrastruktur muss sinnvoll priorisiert, rechtsstaatlich sauber geplant und ökologisch verantwortungsvoll umgesetzt werden.

Das geplante Infrastruktur-Zukunfts-Gesetz geht aus unserer Sicht in die völlig falsche Richtung. Es schwächt den Umwelt- und Naturschutz, verschärft Konflikte vor Ort und untergräbt das Vertrauen in faire Planungsverfahren. Deshalb werden wir uns – gemeinsam mit anderen Umweltverbänden – weiterhin entschieden dagegen einsetzen.

Natur ist keine Verfügungsmasse. Sie braucht Schutz, gerade dann, wenn es schnell gehen soll.

Mehr dazu lesen Sie auch hier: https://www.rnd.de/wirtschaft/bund-schlaegt-alarm-neues-infrastrukturgesetz-ein-massiver-angriff-auf-die-natur-SQPVXNM4EFG65N6WU7HDWZ5JVI.html

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