Bürgerbeteiligung zum BVWP 2030 läuft bis zum 2. Mai

 

Alles bereit für Ihre Stellungnahme zur B15 neu !

Was endlich einmal gesagt werden soll: Mit unserem flächendeckenden Widerstand, v.a. in den letzten beiden Jahren, haben wir es verhindert, dass die B15 neu auf der Osttrasse oder auf der 40 Jahre alten Raumordnungstrasse in den Vordringlichen Bedarf (VB) des neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) gekommen ist! Wir haben die bayrische Staatsregierung daran gehindert, eine feste Trasse für den BVWP einreichen zu können, daher hat Berlin den Ball nun an Bayern zurückgespielt: hier müssen jetzt erst einmal konkrete Planungen gemacht werden. Wir dürfen also alle mit Recht stolz auf uns sein!

Wie funktioniert’s? Zunächst wollen wir über die Fakten im neuen BVWP informieren. Danach geht es um die Einsprüche im Rahmen der Bürgerbeteiligung.

1. Schritt: Sich Informieren

Der 1. Referentenentwurf zum neuen Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 steht online für den Download bereit. Er listet annähernd 2000 Straßenbau-, Bahn- und Wasserstraßenprojekte auf, mit Projektnummer, Bauziel, Kosten, Wert der Nutzen-Kosten-Analyse und naturschutzfachlichen Beurteilung usw. Damit hat man eine knappe Zusammenfassung zu jedem Projekt. Für uns von Interesse sind v.a. drei der gelisteten Projekte – mehr dazu etwas weiter unten auf dieser Seite.

Zu jeder Projektnummer im BVWP gibt das Projektinformationssystem PRINS, welches das Bundesverkehrsministerium (BMVI) am 21. März freigeschaltet hat, detaillierte Informationen. Mittels einer interaktiven Deutschlandkarte kann man sich recht einfach zu jedem der Projekte im BVWP navigieren und mittels einfachem Click erhält man dann einen Einblick in das dazugehörige Projektdossier.

B015n, B015, B15? Lassen Sie sich nicht verwirren, es geht immer um die eine: die B15 neu

Die Sache mit dem Namen: Die Autobahn B15 neu heißt im 1. Referentenentwurf des BVWP 2030 zwischen Ergoldsbach und Essenbach „B 015n“ (Seite 85 im BVWP 2030), von Essenbach bis zur A 92 wird sie „B 015“ (Seite 85) genannt, ebenso auf den beiden Projektabschnitten der geplanten Landshuter Umfahrung (Seite 88), südlich von Landshut bis Rosenheim ist ihr Name dann wieder „B 015n“ (Seite 92), als Westtangente Rosenheim heißt sie erneut „B 015“ (Seite 85). – Ein schlampiger Schreibfehler? Oder doch ein Etikettenschwindel? Lassen Sie sich nicht verwirren, es geht immer um die eine Trasse: um die „B15 neu“.

Noch eine Vorbemerkung: Lassen Sie sich nicht abschrecken von den vielen Abkürzungen im BVWP und den für die meisten von uns unverständlich erscheinenden Informationen in PRINS. Wir sind eine starke Gemeinschaft, unter uns sind Leute, die sich beruflich mit diesen Themen befassen oder die auf andere Weise seit Jahren immer wieder mit Planung und Bau von Bundesstraßen zu tun haben. Mit ihrer Hilfe konnten wir die vielen Details so bündeln, so dass jeder verstehen kann, um was es geht.

Unsere Ansatzpunkte für die Bürgerbeteiligung richten sich vorrangig auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis und die Umweltbetroffenheit.

Die einzelnen Projektabschnitte der B15 neu im BVWP 2030 und unsere Anmerkungen dazu
von Norden nach Süden

1. Östliche Ortsumfahrung Landshut (A 92 – B299)

bvwp_int-nr_131
aus dem 1. Referentenentwurf zum BVWP 2030, Seite 88
Int.Nr.131
BVWP-ProjektnummerB015-G070-BY-T01-BY
ProjektO-OU Landshut (A 92 – B299)
AusbauzielNeubau, 4 Fahrspuren
Länge10,9 km
Investitionsbedarf213,9 Mio. EUR
PlanungsstandGenehmigter Vorentwurf (VEG)
BVWP-DringlichkeitVordringlicher Bedarf (VB)
Nutzen-Kosten-Verhältnis4,0
Umweltbetroffenheithoch
Seite im BVWP 203088

Unsere Einwände zum Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV):

  1. Der Entwurf des BVWP 2030 geht von Prognosen mit einem Wachstum von 38 % für Lkw und 13 % für Pkw aus. Letzteres scheint angesichts des demografischen Rückgangs der Bevölkerung unlogisch. Die Verkehrszahlen rechtfertigen keinen Weiterbau einer B15 neu südlich der A 92. Dazu liefert PRINS folgende detaillierte Info:
    – ohne Weiterbau der B15 neu über die A 92:
    B15 Münchsdorf durchschnittlicher Tagesverkehr (DTV) 2014: 5.800 gegenüber DTV 2030: 6.900
    – mit Weiterbau:
    B15 Münchsdorf DTV 2014: 5.800 gegenüber  DTV 2030: 11.000
  2. Die im BVWP zugrunde gelegte stadtferne Umfahrung bringt der Stadt Landshut keine Entlastung vom Ziel- und Quellverkehr, der in Landshut bei Pkws rund 76 % des DTV ausmacht und für Lkw max. 50 %.
  3. Hohe Kosten – geringer Nutzen: Die Investitionssumme im BVWP 2030 ist viel zu gering angesetzt. In diesem Projektabschnitt hat im letzten Jahr eine wundersame Kostenreduzierung stattgefunden: von den ursprünglich angenommenen 350 Mio. Euro sind heute nur noch knapp 214 Mio. Euro übrig geblieben. Und das trotz benötigtem Grundwassertrog Isar, Isarbrücke, Tunnelröhren mit getrennten Fahrspuren sowie Rettungstunnel im Bereich der Isarhangleiten sowie Anbindung an A 92 und B299. Das alles erfordert hohe Investitionen. – Ginge man im BVWP von den ursprünglich geplanten Kosten aus, läge das NKV bei 2,44 !
  4. „VEG“ (= Vorentwurf genehmigt) stammt vom Ende der 1960er Jahre, weder konnte damals der Flughafen München-Erding, noch die Flughafentangente-Ost, noch die A 99 oder der  Ausbau der B20 berücksichtigt werden. In der weiteren Ausführung zu diesem Teilprojekt heißt es lediglich: „Sichtvermerk des Vorentwurfs“. Falls der Vorentwurf dennoch genehmigt sein sollte, dann ist der Vorentwurf nicht identisch mit der angemeldeten Trasse. Gegenüber dem damaligen VEG gibt es mit dem jetzigen Planungsstand Abweichungen beim Trassenverlauf, bei der Ausführung, der Anzahl der Tunnels, bei der Steigung der Straße nach der Isarüberquerung.
  5. Die B299 ist heute schon wesentlich stärker belastet (mit 19.000 Kfz/Tag) als die B15 und daher nicht geeignet, den zusätzlichen Verkehr einer 4-spurigen östlichen Umfahrung Landshuts aufzunehmen.
  6. Mönchengladbach, welches in PRINS unter „Entlastungswirkungen“ für diesen Projektabschnitt erwähnt wird, liegt nicht in Bayern! Dieser grobe Schnitzer lässt vermuten, dass weitere Fehler in der Projektbewertung enthalten sind.

Unsere Anmerkungen zur Umweltbetroffenheit:

Dieser Abschnitt der B15 neu hat die höchste Stufe der Umweltbetroffenheit („hoch“) im BVWP 2030 erhalten.

  1. Hoher Flächenverbrauch durch 4 Fahrspuren statt 2: So verbraucht die stadtferne Ostumfahrung Landshuts lt. BVWP 2030 10,9 km (d.h. ca. 60 ha Flächenverbrauch), wohingegen die stadtnahe Osttangente Landshut 3,6 km benötigt (ca. 12 ha Flächenverbrauch), eine sparsame und schnell realisierbare Alternative, die nicht für den BVWP 2030 angemeldet wurde.
  2. Hohe Umweltbetroffenheit durch Lärm, CO2 und kanzerogene (krebserregende) Schadstoffe in einem
    bisher unzerschnittenen Natur- und Kulturraum
  3. Bei der Querung des Isartals im Ortsteil Ohu soll ein Trog den natürlichen Grundwasserstrom absperren. Die Folgen:hoher Wasserdruck,Absenkung des Grundwasserspiegels, permanentes energieintensives Pumpen mit massiven zusätzlichen Energiekosten.
  4. Hohe Lärm- und Schadstoffbelastung, insbesondere im Siedlungsbereich von Essenbach /
    Ohu durch Schallpegel beim Aufstieg über die Isarhangleiten – bisher sind keine wirksamen
    baulichen Maßnahmen dagegen bekannt.
  5. Es gibt die Alternative einer kostengünstigeren Lösung: die Osttangente Landshut. Mit nur 3,6 km Länge, Kosten von 63 Mio. Euro, incl. der dringend benötigten stadtnahen Isarbrücke für den innerstädtischen Ziel- und Quellverkehr (Anteil am Verkehrsaufkommen: rd. 76 %), wurde sie im BVWP 2030 nicht berücksichtigt. Das ist ein Verstoß gegen geltendes EU-Recht.
  6. Der Lärm-Einwohner-Gleichwertes (LEG) in siedlungsnahen Bereichen wird erhöht.
  7. Hohe NOx-Immissionen (Schadstoff-Einwohner-Gleichwert-SEG) kommen auf einen bisher nicht
    belasteten Raum zu.
  8. Erhöhte Immissionen von Staub, Benzol und Benzo(a)pyren mit Todesfallrisiko.
  9. Dazu kommen überregional wirkende Emissionen (CO, NMOC, NOx, SO2 und Stäube).
  10. Die Emission von CO2 wird erhöht.
  11. Der Lärmimmissionspegels in Erholungs- und Freiflächen steigt erheblich.
  12. Ein bisher unzerschnittener verkehrsarmer Raum wird zertrennt.
  13. Naturschutzvorrangflächen mit herausragender Bedeutung im Bereich der Isarhangleiten werden in Mitleidenschaft gezogen.

Unser Fazit: Die projektierte Anzahl an Fahrzeugen rechtfertigt keinen Ausbau als autobahnähnliche 4-spurige Straße, sondern entspricht lediglich dem durchschnittlichen Verkehrsaufkommen einer Bundesstraße. Dies wird auch durch das Verkehrsgutachten von Prof. Kurzak für das Landshuter Dialogforum bestätigt. Durch den sehr hohen Flächeninverbrauch, die sehr hohen Kosten (die vermutlich zu gering angesetzt sind) und durch die eher mäßige Wirkung im überregionalen Wegenetz ist eine 4-spurige Ortsumfahrung der Mittelstadt Landshut nicht zu rechtfertigen.

BVWP-Teilprojekt B015-G070-BY-T01-BY zur B15 neu in PRINS: Projektdossier

Stop B15 neu 
an der A 92

2. Südliche Ortsumfahrung Landshut (B299 – B15)

bvwp_int-nr_132
aus dem 1. Referentenentwurf zum BVWP 2030, Seite 88
Int.Nr.132
BVWP-ProjektnummerB015-G070-BY-T02-BY
ProjektS-OU Landshut (B299 – B15)
AusbauzielNeubau, 2 Fahrspuren
Länge6,5 km
Investitionsbedarf45,8 Mio. EUR
Planungsstandohne Planung (OP)
BVWP-DringlichkeitVordringlicher Bedarf (VB)
Nutzen-Kosten-Verhältnis> 10
Umweltbetroffenheitkeine Angabe
Seite im BVWP 203088

Unsere Einwände zum Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV):

  1. Verkehrszahlen rechtfertigen keinen Weiterbau einer B15 neu südlich der A 92
    Dazu liefert PRINS folgende detaillierte Info:
    – ohne Weiterbau der B15 neu über die A 92:
    B15 Münchsdorf durchschnittlicher Tagesverkehr (DTV) 2014: 5.800 gegenüber DTV 2030: 6.900
    – mit Weiterbau:
    B15 Münchsdorf DTV 2014: 5.800 gegenüber  DTV 2030: 11.000
  2. Kein Bedarf, da bereits eine nicht ausgelastete Umfahrung von der B299 über die B388 zur B15 besteht (Landshut – Vilsbiburg – Taufkirchen/Vils).

Unsere Anmerkungen zur Umweltbetroffenheit:

  1. Hoher Flächenverbrauch
  2. Hohe Umweltbetroffenheit durch Lärm, CO2 und kanzerogene (krebserregende) Schadstoffe in einem
    bisher unzerschnittenen Natur- und Kulturraum
  3. Erhöhung des Lärm-Einwohner-Gleichwertes (LEG) in siedlungsnahen Bereichen
  4. Hohe NOx-Immissionen (Schadstoff-Einwohner-Gleichwert-SEG) in einem bisher nicht
    belasteten Raum
  5. Erhöhte Immissionen von Staub, Benzol und Benzo(a)pyren mit Todesfallrisiko
  6. Überregional wirkende Emissionen (CO, NMOC, NOx, SO2 und Stäube)
  7. Erhöhung der Emission von CO2
  8. Wesentliche Erhöhung des Lärmimmissionspegels in Erholungs- und Freiflächen
  9. Zerschneidung eines bisher unzerschnittenen verkehrsarmen Raumes
  10. Wird dieses Teilprojekt realisiert, steigt der Verkehr auf der Bestandstrasse B15 um 1000 LKW/Tag

BVWP-Teilprojekt B015-G070-BY-T02-BY zur B15 neu in PRINS: Projektdossier

Stop B15 neu 
an der A 92

3. B15n Südlich Landshut – Rosenheim

bvwp_int-nr_133
aus dem 1. Referentenentwurf zum BVWP 2030, Seite 92
Int. Nr.133
BVWP-ProjektnummerB015-G999-BY
Projektvon südlich Landshut bis Rosenheim
AusbauzielNeubau, 2 bzw. 3 Fahrspuren
Länge55,0 km
Investitionsbedarf250,0 Mio. EUR
Planungsstandohne Planung (OP)
BVWP-DringlichkeitWeiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*)
Nutzen-Kosten-Verhältnis(5,2) je nach Variante (Variantenentscheidung nach weiteren Planungen)
Umweltbetroffenheitkeine Angabe
Seite im BVWP 203092

Die angegebene Ausbaulänge von 55 km zwischen südlich von Landshut und Rosenheim ist entweder falsch oder sie basiert auf einem Ausbau lediglich von südlich von Landshut bis Haag. Die „Variantenentscheidung nach weiteren Planungen“ zeigt, dass Berlin eine Nutzen-Kosten-Verhältnis(NKV)-Beurteilung in einem Korridor für nicht möglich hielt. Daher rührt wohl die Entscheidung für eine Einstufung in den „Weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ (WB*). Wir halten den Ausbau der Bestandstrasse der B15 mit Ortsumfahrungen mit 2 bzw. 3 Fahrspuren wo nötig und kommunal gewünscht für sinnvoll.

Unsere Anmerkungen zum NKV:

  1. Verkehrszahlen und -prognosen rechtfertigen keinen durchgehenden Weiterbau einer B15 neu südlich von Landshut bis Rosenheim
  2. Der implizierte Nutzen bei Verkehrsträgerwechsel (d.h. bei einer Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene) wurde für das NKV des BVWP 2030 nicht berücksichtigt.
  3. Die Autobahndirektion Südbayern gab im März 2016 folgende Auskunft: „Im vorliegenden Fall eines fast 40 Jahre alten Raumordnungsverfahren und einer inzwischen geänderten Gesetzeslage insbesondere im
    Naturschutzrecht kann die Linienführung der B15 neu in vielen Bereichen als nicht mehr raum- und umweltverträglich bezeichnet werden. … man könnte vereinfacht auch sagen, dass die Landesplanerische
    Beurteilung (teils) überholt ist. Bei zukünftigen Planungs- und Verfahrensschritten wird eine Überprüfung der raumordnerischen und umweltfachlichen Belange und Alternativenprüfung notwendig sein.“

Unsere Anmerkungen zur Umweltbetroffenheit bei einem Neubau auf der Raumordnungstrasse:

  1. Sehr hoher Flächenverbrauch
  2. Hohe Umweltbetroffenheit durch Lärm, CO2 und kanzerogene (krebserregende) Schadstoffe in einem
    bisher unzerschnittenen Natur- und Kulturraum
  3. Hohe NOx-Immissionen (Schadstoff-Einwohner-Gleichwert-SEG) in einem bisher nicht belasteten Raum
  4. Erhöhte Immissionen von Staub, Benzol und Benzo(a)pyren mit Todesfallrisiko
  5. Überregional wirkende Emissionen (CO, NMOC, NOx, SO2 und Stäube)
  6. Erhöhung der Emission von CO2

Unser Fazit: Wir halten die Alternative mit Ortsumfahrungen, z.B. in Taufkirchen/Vils, Dorfen und St. Wolfgang, für schneller realisierbar, kostengünstiger und daher sinnvoller.

BVWP-Teilprojekt B015-G999-BY zur B15 neu in PRINS: Projektdossier

Stop B15 neu 
an der A 92

Wer mehr Details über die einzelnen Projektabschnitte wissen will, kann über folgende Links ein PDF des BVWP 2030 runterladen und Einsicht ins Projektinformationssystem PRINS nehmen.

BMVI geht von deutlichem Verkehrszuwachs aus

Das BMVI geht für den Zeitraum des BVWP 2030 von einem starken Verkehrswachstum aus, trotz abnehmender Bevölkerung. Basis für diese Steigerung ist die Annahme eines durchschnittlichen jährlichen Wachstums des deutschen Bruttoinlandsprodukts von 1,14 %.

In der Zusammenfassung zum 1. Referentenentwurf heißt es dazu: „Die Verkehrsleistung im Personenverkehr in Deutschland wird bis zum Jahr 2030 im Vergleich zu 2010 um insgesamt 12,2 % zunehmen. Dies entspricht gemäß Verkehrsprognose 2030 einem jährlichen Wachstum von 0,6 %. Die Transportleistung im Güterverkehr soll im selben Zeitraum mit 38 % noch deutlich stärker ansteigen.“

Mehr zu den Verkehrsprognosen der Regierung können Sie im BVWP 2030 auf den Seiten 53 ff lesen.

Wer nach weiteren Argumenten gegen den Bau der B15 neu durch unsere Heimat sucht, findet eine Vielzahl unter der Rubrik Fakten auf unserer Website.

Auch interessant: Im Fokus des BVWP 2030 stehen, so heißt es in der vorangestellten Zusammenfassung, das Prinzip „Erhalt vor Neubau“ und „die Engpassbeseitigung in hoch belasteten Korridoren“. Und weiter lesen wir: „Daher konzentriert sich der Bund bei seinen Investitionen vorrangig auf die Bereiche Erhaltung bzw. Ersatz sowie die Engpassbeseitigung.“ Trotzdem sollen alle VB-Projekte bis 2030 umgesetzt sein oder begonnen werden.

2. Schritt: Eigene Stellungnahme abgeben

Bis zum 2. Mai 2016 läuft die Frist, in der Bürgerinnen und Bürger mitdiskutieren können.

In Bayern liegt der BVWP 2030 und der dazugehörige Umweltbericht in zwei Städten aus

München Autobahndirektion Südbayern
Seidlstraße 7 – 11
80335 MünchenMontag-Donnerstag:
7.00-18.00 Uhr
(ab 17 Uhr Zugang über Klingel )
Freitag:
7.00-15.00 UhrTel. 089 – 5455 20
Nürnberg Autobahndirektion Nordbayern
Flaschenhofstraße 55
90402 NürnbergMontag-Donnerstag:
7.00-16.00 Uhr
Freitag:
7.00-13.00 UhrTel. 0911 – 4621 01

Wenn Sie mögen, ziehen Sie ein rotes T-Shirt dazu an. Man darf bei der Autobahndirektion gerne merken, dass und an welchem Projekt die Bürgerinnen und Bürger interessiert sind.

Und wie funktioniert das jetzt mit der Bürgerbeteiligung? Zunächst sollten Sie wissen, dass Sie Ihre Einwände online oder schriftlich über den Postweg abgeben können.

Ihre Online-Stellungnahme

Zur Online-Stellungnahme geht es hier. Sie finden dort Informationen zu Datenschutz, Verarbeitung Ihrer Stellungnahme und zu den Teilnahmebedingungen. Ganz unten auf der Seite in einem blauen Feld ist der Link, der Sie direkt zum Online-Formular bringt.

Dort müssen Sie sich als Erstes klassifizieren als Einzelperson, Unternehmen oder Organisation.

Anschließend wählen Sie aus einer Liste den Punkt „Einzelprojekt(e) im Bereich des Verkehrsträgers ‚Straße‘ in Bayern, …“ aus. Es öffnet sich ein Fenster, in dem Sie mit maximal 10.000 Zeichen Ihre Stellungnahme eingeben können. Bitte denken Sie daran, jeweils die interne Nr. oder die Projektnummer des B15 neu-Abschnitts zu nennen und erst danach mit Ihrer Stellungnahme zu beginnen.

Sind Sie damit fertig, kommen Sie über den Weiter-Button zu einem Kontaktformular, in das Sie Name, Adresse und E-Mail-Adresse eintragen müssen. Erst mit der E-Mail-Adresse geben Sie Ihre Stellungnahme frei und können die elektronische Eingangsbestätigung durch das BMVI erhalten.

Im letzten Schritt zeigt eine Übersicht noch einmal Ihre sämtlichen Eingaben. Ist alles korrekt und in Ihrem Sinn, dann sollten Sie Ihre Stellungnahme absenden.

Ein Tipp vom BMVI – dem wir uns ausnahmsweise gerne anschließen: Es empfiehlt sich, den Text Ihrer Stellungnahme zunächst in einer Datei auf Ihrem Rechner zu schreiben und zu sichern und den Text anschließend per Copy & Paste in das entsprechende Textfeld im Online-Formular zu kopieren.

Zur Online-Stellungnahme geht es hier.

Wichtig: Ihre Stellungnahme muss bis spätestens 2. Mai, dem Ende der Bürgerbeteiligungsfrist, abgeschickt sein.

Eine Bitte in eigener Sache: Sie helfen dem Verein, wenn Sie die elektronische Eingangsbestätigung durch das BMVI an stellungnahme@stop-b15-neu.de weiterschicken. Wir erfahren dann, welche Argumente Sie verwendet haben und können dies bei Gelegenheit – selbstverständlich anonymisiert – für weitere Aktionen verwenden.

Ihre Stellungnahme per Brief

Für Ihre schriftliche Stellungnahme haben wir Umschlägevorbereitet mit einem einfachen Formular, das Ihnen helfen soll, alle Formalitäten, welche das BMVI für Ihre Stellungnahme fordert, zu erfüllen, einschließlich einer Anleitung fürs Ausfüllen. Der Umschlag ist bereits mit der richtigen Adresse für Ihre Stellungnahme versehen, Sie brauchen lediglich Ihren Absender auf der Rückseite einzutragen und vorne eine 85-Cent-Briefmarke (Achtung, erhöhtes Porto wegen rotem Umschlag !) aufzukleben. Und ab die Post. – Sie erhalten die Umschläge bei Ihrer Bürgerinitiative!

Wichtig: Ihre Stellungnahme muss bis spätestens 2. Mai, dem Ende der Bürgerbeteiligungsfrist, beim BMVI im Posteingang sein.

Noch eine Bitte in eigener Sache: Sie helfen dem Verein mit einer Kopie Ihres Schreibens, die Adresse bzw. Faxanschrift dazu ist in der Anleitung vermerkt. Wir erfahren dann, welche Argumente Sie verwendet haben und können dies bei Gelegenheit – selbstverständlich anonymisiert – für weitere Aktionen verwenden. Und sollte Ihre Stellungsnahme verloren gehen, können wir sie bei Bedarf noch einmal nachreichen.

Falls Sie keinen roten Umschlag zur Hand haben, können Sie Anleitung und Formular auch selbst ausdrucken: hier sind die Anleitung zum Ausfüllen und das Formular, jeweils als PDF für den Download. Einfach ausdrucken, Anleitung lesen, Formular ausfüllen und in einen normalen Sichtfensterumschlag im Format DIN lang, 70-Cent-Briefmarke drauf und ab in den Briefkasten damit!

Es ist wichtig, dass möglichst viele Einwendungen zu den oben vorgestellten drei Teilprojekten in Berlin eingereicht werden. Und wichtig ist es, dass Sie Ihre unmittelbare und persönliche Betroffenheit vor Ort formulieren. Die Verantwortlichen, die bisher die Trasse beurteilten, haben vor allen Dingen von oben und außen – aus „ingenieurtechnischen“, „umweltbezogenen“ und „kostenbezogenen“ Gesichtspunkten – die Trasse bewertet. Das heißt, sie waren in der Regel nicht vor Ort. Deshalb die Bitte: Überlegen Sie, welche Gründe es vor Ort bei Ihnen gegen die Trasse gibt.

Hier einige Anregungen, die Ihnen eine Hilfe sein können:

  • Sind den Verantwortlichen alle Begebenheiten vor Ort bei Ihnen bekannt und wurden sie auch geprüft (Biotope, Naturschutz, wertvolle landwirtschaftliche Nutzflächen, geologische Besonderheiten)?
  • Bestehen aus kommunalpolitischer Sicht Einwände?
  • Gibt es einen verkehrlichen Bedarf für das Projekt?
  • Wurden alle vernünftigen Alternativen ernsthaft geprüft?

Sie selbst wissen am Besten, warum Sie gegen die Zerstörung unserer Heimat sind: Bringen Sie Ihre Bedenken zum Ausdruck! – Mit unseren Einwänden geht es uns nicht nur darum, unseren anhaltenden Widerstand sichtbar zu machen, sondern vor allem darum, die Teilprojekte der B15 neu im BVWP herabzustufen. Dazu ist Ihre Mithilfe nötig !

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat einen ausführlichen Leitfaden für Fernstraßen-Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum BVWP 2030 verfasst und ihn uns hier dankenswerterweise zur Verfügung gestellt.

Und was passiert mit den vielen Stellungnahmen? Ihre Stellungnahme fließt gemeinsam mit allen weiteren Stellungnahmen in eine Nachbewertung des 1. Referentenentwurfs und beeinflusst damit die Gesamtpunktzahl des B15 neu-Weiterbaus. Da dies auch mit anderen Projekten geschehen wird, können sich erhebliche Verschiebungen in der Reihenfolge der Projekte ergeben.

Nach Abschluss der Nachbewertung wird ein 2. Referentenentwurf entstehen, welcher die Grundlage für den Kabinettsbeschluss zum BVWP 2030 bilden wird. Das wird voraussichtlich im Herbst 2016 sein.

Bevor in einem nächsten Schritt die Berliner Abgeordneten über den überarbeiteten Referentenentwurf abstimmen, haben wir weitere Aktionen geplant. Wir bleiben dran!

stellungnahme-final
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