Das am 12. August 2020 auf Antrag von Verkehrsminister Andreas Scheuer vom Bundeskabinett freigegebene „Planungsbeschleunigungsgesetz“ (eigentlich: Planungssicherungsgesetz PLANSIG), das im Volksmund auch Investitionsbeschleunigungsgesetz genannt wird, hat keine negativen Auswirkungen auf den Weiterbau der B15 neu.
Warum hat das Investitionsbeschleunigungsgesetz keine Auswirkungen auf den Weiterbau der B15 neu? Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) nennt dafür drei Gründe:
- Die Laufzeit des Gesetzes ist bis zum 31.03.2021 befristet.
- Infrastrukturprojekte wie die Ost-Süd-Umfahrung Landshuts, ein kritischer Teil der B15 neu, für die der BVWP 2030 eine erhebliche Umweltbetroffenheit festgestellt hat, können durch das neue Gesetz nicht ausgehebelt werden. Bundes- und euröpäische Umwelt- und Naturschutzgesetze haben Vorrang vor diesem „Beschleunigungsgesetz“.
- Sehr selten gelangt ein Gesetz zur Unterzeichnung beim Bundespräsidenten, ohne dass Änderungen erfolgen. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens erfolgen noch weitere Anhörungen der Verbände, der BUND wird sich dabei einbringen.
Ein vorzeitiger Baubeginn zum Weiterbau der B15 neu südlich der A 92 ist damit ausgeschlossen !