Das Planfeststellungsverfahren zur Landshuter Ost-Umfahrung, ein äußerst problematisches Teilstück der B15 neu Richtung Süden, ist eröffnet. Das Staatliche Bauamt Landshut hatte im Januar 2020 nach Essenbach geladen, um Bürgerinnen und Bürger zu informieren. Betroffene Anwohner konnten Einsicht nehmen in den aktuellen Planungsstand. Wir waren dabei.
Wichtige Fragen der betroffenen Bürgerinnen und Bürger blieben unbeantwortet:
- Die gesetzlich vorgeschriebenen Auslegungstermine in den Rathäusern der betroffenen Städte und Gemeinden und die Einwendungsfristen blieben ungenannt. – Wir konnten herausbekommen: Bürgerinnen und Bürger können ab 13. Februar bis 16. März 2020 die Baupläne zur sogenannten Ost-Umfahrung Landshuts in den Rathäusern von Landshut, Essenbach und Niederaichbach einsehen. Daran schließt sich eine Frist von weiteren vier Wochen an, in denen die Betroffenen und ihre rechtlichen Vertreter Zeit haben, ihre Stellungnahmen gegen den Weiterbau zu formulieren und einzureichen.
- Über die projektierten Kosten wurde nichts ausgesagt. – Wir haben nachgehakt: man kalkuliert mit 114 Millionen Euro.
- Offen ist nach wie vor, wie die B15 neu im Anschluss weitergeleitet werden soll. Mit Planungsvariante 1b, d.h. mit vierspurigem Ausbau der B299? Oder mit Variante 1c, die näher an Adlkofen verlaufen soll?
- Für eine Weiterführung südlich von Geisenhausen existiert noch gar keine Planung.
Aber die vorgesehenen 30 000 Kfz pro Tag stehen mit dem Weiterbau der B15 neu südlich der Autobahn A 92 schon bedrohlich am Horizont.