EU-Verfahren gegen Deutschland wegen Verstoßes gegen FFH-Richtlinie

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FFH-Gebiet: Atteltal soll geschützt bleiben. Foto: Christian Endt, Fotografie & Lichtbildwerkstatt

Weil Deutschland – und dabei auch das Bundesland Bayern – den EU-Vorgaben zum Schutz der natürlichen Lebensräume wildlebender und für Europa typischen Arten nicht nachkommt, droht nun ein Verfahren. Hintergrund ist die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, kurz FFH-Richtlinie. Diese wurde 1992 von den Mitgliedstaaten der EU erlassen.

Auch auf der Strecke der B15 neu gibt es 2 FFH-Gebiete: das Thalhamer Moos bei Walkersaich und das Atteltal.

Die EU-Richtlinie sieht mehrere Schritte vor. Zuerst wählen die Länder Gebiete aus, die dann von der EU-Kommission bewertet werden. Bis hierhin ist das Verfahren für Deutschland abgeschlossen; gut 4.600 Flächen wurden definiert. Aber erst im nächsten Schritt wird es konkret: Die Staaten müssen die Flächen als „besondere Schutzgebiete“ ausweisen und festlegen, wie sie deren Wert langfristig sichern wollen.

„Die deutschen Bundesländer verstoßen klar gegen die EU-Naturschutzrichtlinien, weil sie zu wenig für den Erhalt besonders geschützter Lebensräume und Vogelarten tun“, erklärte der Naturschutzbund (Nabu) bereits 2014. Die damalige Analyse der einzelnen Bundesländer zeigt, dass nur drei ihre Ziele zum Erhalt der biologischen Vielfalt zu mehr als einem Drittel erreicht haben. Die anderen Länder, und zu diesen gehört auch Bayern, erreichen nicht einmal diesen Minimalwert.

Deutschland drohen nun Zwangszahlungen.

(nach: www.taz.de/Gebiete-nicht-ausgewiesen/!157094/am 26.3.2015)
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