Das Dialogforum
Teilnehmer beim Dialogforum zur Ost-Süd-Umfahrung der Stadt Landshut sind bundes- und landespolitische Mandatsträger, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der betroffenen Gemeinden, Vertreter aus Verbänden und aus der Zivilgesellschaft. Sie sollen die Planung begleiten, Sachverhalte beraten und Empfehlungen für die Entscheidungsträger aussprechen, haben also im Wesentlichen eine beratende Funktion. Die Leitung des Forums obliegt dem Landrat des Landkreises Landshut, dem Oberbürgermeister der Stadt sowie dem Leiter der Straßenbaubehörde im Bayerischen Bauministerium. In jeder Sitzung stellen die Vertreter der Behörden ihre aktuellen Planungen vor und beantworten Fragen.
Hier geht es zu den Themen:
Dabei kommen alle Vertreter gleichermaßen zu Wort. Sie dürfen Vorschläge einbringen, deren Umsetzbarkeit geprüft wird. Seit 2015 haben die Teilnehmenden acht Varianten zur Verkehrsentlastung der Stadt Landshut ausführlich besprochen. Manches Mal war ein Meinungsbild gefordert, zum Beispiel wenn verschiedene Trassenvarianten diskutiert werden. Ein Entscheidungsorgan ist das Dialogforum jedoch nicht.
Auch wenn das „Dialog“-Forum leider keinen wirklichen Dialog zwischen den betroffenen Gemeinden und ihren Bürgerinnen und Bürgern mit den politischen Vertretern über eine Verkehrsberuhigung Landshuts gebracht hat, sondern sich zu einer Alibiveranstaltung zugunsten einer Fortführung der B15 neu im Landshuter Osten und Süden entwickelt hat, halten wir es für wichtig, als Teilnehmer dabei zu sein und unseren Widerstand anhand der vorgetragenen Fakten unermüdlich zum Ausdruck zu bringen: denn wir sind heimatverbunden und wollen ehrlich und offen kommunizieren!
Lesen Sie eine Zwischenbilanz in unserer Pressemeldung vom 02.08.2022
Beiträge zum Dialogforum
Wissing muss beim Autobahnbau sparen – Stop B15 neu hilft dabei
Anhörung zu den Einwendungen gegen die B15 neu südlich der A 92 – ab 14. 11. 2022
Die Regierung von Niederbayern informiert Wird die B15 neu südlich der A 92 weitergebaut? Die…
Infomarkt zur B15 neu in Adlkofen, am 22. 09. 2022
Das Staatliche Bauamt Landshut lädt ein zum Infomarkt zur Umfahrung Landshuts im Bereich Adlkofenam 22….
Zusammenfassungen der Dialogforen
Die beiden Bauabschnitte der Ost-Umfahrung Landshut im Zuge der B 15neu standen im Fokus des 9. Dialogforums. Schwerpunkte waren das laufende Planfeststellungsverfahren zum ersten Bauabschnitt vom Autobahnkreuz Landshut bis zur Kreisstraße LAs 14 bei Dirnau und die Voruntersuchung zur Querung der Isarhangleite bei Eisgrub im zweiten Bauabschnitt bis Geisenhausen. Die Landshuter Zeitung berichtete dazu in ihrer Ausgabe vom 19.06.2024 unter anderem über den langen Tunnel.
Unsere Stellungnahme zu diesem Milliardengrab finden Sie hier in dieser Pressemitteilung und in diesem Leserbrief.
Die ersten beiden Bauabschnitte der Ost-Umfahrung Landshut im Zuge der B 15neu sowie der Knotenpunkt B 15neu / B 299 im Bereich Geisenhausen standen im Fokus des 8. Dialogforums.
Die Präsentation mit den Tagesordnungspunkten (TOP) der 8. Sitzung des Dialogforums vom 27.07.2022 finden Sie hier
Die nach dem abgeschlossenen Raumordnungsverfahren verbliebenen Planfälle 1b und 1c der Umfahrung Landshut wurden im Rahmen der Voruntersuchung fachlich tiefergehend untersucht. Für die weiteren Planungen ist auf Basis dieser Voruntersuchung eine wichtige Entscheidung
gefallen: Die Umfahrung von Landshut soll auf der Trasse des Planfalls 1c verlaufen. Dieses Ergebnis wurde in der 7. Sitzung des Dialogforums, das
am Vormittag in Landshut stattfand, bekanntgegeben
In der landesplanerischen Beurteilung hat die Regierung von Niederbayern den beiden Varianten 1b und 1c als Umfahrung der Stadt Landshut die Raumverträglichkeit bestätigt. Die stadtnahe Variante 1a wurde als nicht raumverträglich eingestuft.
Die Planungen für den ersten Abschnitt der Umfahrung Landshut sollen rasch vorangetrieben werden – mit dem Ziel, im nächsten Sommer das
Planfeststellungsverfahren für diesen Teilbereich einzuleiten. Dies ist das Ergebnis des 5. Dialogforums.
Die drei Varianten werden in ein Raumordnungsverfahren eingebracht.
Die weitere Planung der Umfahrung Landshut im Zuge der B 15n konzentriert sich auf drei Varianten. Es bleiben nur noch die drei stadtfernen Ostumfahrungen (Varianten 1a, b, c) übrig. Alle drei beginnen am Fernstraßenknoten A92/B15neu in Ohu, umgehen Landshut in weitem Bogen im Osten und werden an die B 299 und die B15 alt angebunden. Alle anderen Planfälle wurden ausgeschieden, weil sie in der Variantenuntersuchung schlechter abgeschnitten haben oder wegen ihrer fehlenden Fernverkehrsrelevanz nicht als Bundesfernstraße realisiert werden können. Dies war das Ergebnis des 3. Dialogforums.
Stellungnahme zur Bewertungsmatrix der Ortsumfahrung Landshut am 23. November
Rosi Steinberger von Bündnis 90 / Die Grünen hat ein Gegengutachten zur Ortsumfahrung Landshut in Auftrag gegeben. Dipl.-Geogr. Wulf Hahn von SRL, der Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung SRL e.V., hat sich ins Thema eingearbeitet und stellte seine Stellungnahme auf einer Pressekonferenz am 23. November 2015 vor.
Zur Erinnerung: Zur Ortsumgehung Landshut wird ein Dialogforum Ost-Süd-Umfahrung durchgeführt. Diskutiert werden insgesamt 9 Planfälle, die sich in weitere Varianten und Untervarianten untergliedern. Um die Vielzahl der Planfälle vergleichen zu können wurde in der 2. Sitzung des Dialogforums am 5.10.2015 vom Staatlichen Bauamt Landshut eine sogenannte „Gegenüberstellungsmatrix“ vorgestellt. Ziel des Staatlichen Bauamts Landshut ist es mit Hilfe dieser Matrix einen objektiven Vergleich der Planfälle zu ermöglichen.
In der fachlichen Bewertung von Wulf Hahn heißt es u.a.:
„Es ist weder nachvollziehbar noch üblich, dass die Entlastung der Anwohner als Hauptkriterium einer verkehrlichen Beurteilung der Varianten herangezogen wird. Grundsätzlich ist aus fachlicher Sicht zu fordern, dass die in der Matrix verwendeten Kriterien gleichberechtigt nebeneinander stehen, so wie es beispielsweise bei der Bewertung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) dem üblichen fachlichen Standard entspricht.
Das Kriterium der Gesamtfahrleistung ist lediglich dazu geeignet, etwas über die mögliche Entlastung von Verkehrsleistungen zu sagen, ist also ein verkehrsleistungsbezogenes Kriterium, das nichts über das Verkehrsaufkommen aussagt.
Weiter muss darauf hingewiesen werden, dass der Name des Kriteriums nicht logisch und irreführend ist. Bei einem Kriterium „Entlastung Anwohner“ hätte man erwartet, dass ermittelt wird, wie viele Einwohner von Lärm oder Schadstoffbelastungen entlastet werden und in welchem Ausmaß diese Entlastung erfolgt.
Die Multiplikation der Be- und Entlastungen mit der Länge der Straßenabschnitte führt aufgrund der ungleichen Länge der Varianten bzw. deren völlig unterschiedlicher Abschnittsbildung zwangsläufig zu unterschiedlichen Entlastungswirkungen. Das Kriterium ist in dieser Form nicht geeignet die ‚Entlastung der Anwohner‘ zu beurteilen.
Auch dieses Kriterium ist ein verkehrsbezogenes Kriterium. Durch die Ausweisung von Entlastung und Verkehrsnutzen kommt es zu einer doppelten Gewichtung des Verkehrs, sodass keine fachlich ausgewogene Matrix zur Bewertung der Varianten gegeben ist.
Das Kriterium der Fahrzeitersparnis ist ein üblicher verkehrsplanerischer Standard. Ungewöhnlich ist die Messung der Zeitersparnis nur anhand von zwei Fahrbeziehungen (Geisenhausen + Münchsdorf), die ausschließlich über die Fahrzeitdifferenzen des Durchgangsverkehrs ermittelt wird und prozentual betrachtet wird. Es ist nicht erkennbar, ob die Fahrzeitdifferenzen vorher mit den jeweiligen Verkehrsmengen in Beziehung gesetzt werden, um die Fahrzeitersparnis insgesamt zu berechnen, wie dies üblicherweise geschieht.
Aus der Darstellung wird auch nicht deutlich, was als weiträumiger Verkehr und was in Abgrenzung dazu als Durchgangsverkehr verstanden wird. Es ist zum Beispiel die Frage zu stellen, ob der Durchgangsverkehr bezogen auf Landshut betrachtet wird oder der weiträumige Verkehr im Sinne des FStrG, der den überregionalen Verkehr meint.“
Wulf Hahn fasst zusammen:
Die vom staatlichen Bauamt gewählten vier Bewertungskriterien sind für einen objektiven Variantenvergleich nicht geeignet.
Besonders zu kritisieren ist, dass die verkehrlichen Belange mehrfach in die Kriterien einfließen. Die Abstufungen der Kriterien sind nicht nachvollziehbar.
Es besteht die Gefahr, dass durch das gewählte Verfahren vorzeitig Varianten ausgeschlossen werden, die im Rahmen der FFH-rechtlichen Alternativenbetrachtung zu berücksichtigen gewesen wären. Bevor die Gegenüberstellungsmatrix inhaltlich weiter diskutiert wird, müssen die Detail-Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung bezogen auf die einzelnen Varianten vorgelegt werden. Im Folgenden werden die gesetzlichen Regelungen zur Durchführung von Untersuchungen zu Standort- oder Trassenalternativen erläutert, um die korrekte Vorgehensweise aufzuzeigen.
In der Gesamtbewertungsmatrix des Dialogforums Ost-Süd-Umfahrung Landshut muss das Kriterium Natura 2000 gesondert berücksichtigt werden.
Sind erhebliche Beeinträchtigungen bei einer Variante nicht auszuschließen oder sogar zu erwarten, muss die ffh-rechtliche Ausnahmeprüfung durchgeführt werden.
Es sei denn der Vorhabensträger kann in einer FFH-Verträglichkeitsprüfung den Nachweis der Unerheblichkeit für die von ihm vorgeschlagene Vorzugsvariante führen, oder aber darlegen, dass für diese ein überwiegendes öffentliches Interesse geltend gemacht werden kann, das höher gewichtet werden kann als die Schutzbelange des Natura 2000 Netzes.
Um die Variantenprüfung im jetzigen Vorplanungsstadium nicht zu überlasten kann auf ein vor kurzem entwickeltes Verfahren des Bundesamtes für Naturschutz (2014) verwiesen werden, in dem ein Bewertungsrahmen für die Alternativenprüfung im Rahmen der Ausnahmeprüfung nach europäischem Gebiets- und Artenschutzrecht erstellt wurde.
Die gesamte Argumentation von Wulf Hahn finden Sie hier incl. der Methodenkritik.
Nicht-öffentliche Informationsveranstaltung am 29. Oktober 2015
Am 29. Oktober 2015 ging es weiter mit einer Informationsveranstaltung zur Umfahrung Landshuts. Eingeladen waren alle Teilnehmer des Dialogforums, alle gewählten Vertreter der am Dialogforum beteiligten Kommunen (Gemeinderäte/Markträte, Stadtrat und Kreistag), jeweils 5 Vertreter der am Dialogforum beteiligten Interessensgruppen/Verbände/Initiativen und die Medien.
Bei dieser nicht-öffentlichen Veranstaltung wurden die Ergebnisse der Variantenuntersuchung von Prof. Harald Kurzak einem größeren Kreis vorgestellt.
Wir haben im Vorfeld die Variantenuntersuchung von Prof. Kurzak kritisch gesichtet. Zusammengefasst ergibt sich folgendes Bild: Variante Nr. 9 weist „in fast allen umweltrelevanten Belangen die vergleichsweise günstigsten Beurteilungen“ und eine „hohe Kosteneffizienz“ auf (Zitate aus der Kurzak-Untersuchung). Eine schnelle Entlastung für die Stadt Landshut wird es mit den sechs Varianten 1 a-c, 2 a, 2 b und 8 nicht geben. Alle sechs sehen eine Weiterführung der B15 neu über die A 92 vor.
Was die Leiter des Dialogforums – Karl Wiebel, Leiter der Bayerischen Straßenbauverwaltung, Peter Dreier, Landrat des Landkreises Landshut, und Hans Rampf, Oberbürgermeister der Stadt Landshut – im Sinn haben, lässt nichts Gutes ahnen. Ein Indikator dafür ist die Bewertung der Trassenvorschläge zur Entlastung der Landshuter Innenstadt vom Verkehr. Lesen Sie dazu unsere ausführliche Pressemitteilung.
2. Dialogforum am 05.10.2015
Am 5. Oktober 2015, auf der zweiten Sitzung des Dialogforums zur Süd-Ost-Umfahrung Landshuts, wurden die Ergebnisse einer Variantenuntersuchung anhand einer Matrix vorgestellt. Darin wurden die in der ersten Sitzung vorgestellten 14 Varianten einer Landshuter Verkehrsberuhigung in Bezug auf die Entlastung der Anwohner, den Verkehrsnutzen, Umweltbelange und Kosteneffizienz bewertet. Eine Entscheidung, welche Trasse nun gebaut werden soll, ist in der 2. Sitzung des Dialogforums nicht gefallen.
Lesen Sie dazu auch unseren Pressespiegel unter dem 7. Oktober 2015: B15 neu: Vierspurige Varianten liegen vorne
In einer mehrstündigen Sitzung hat sich eine Arbeitsgruppe der Autobahngegner mit den offiziellen Bewertungen des Dialogforums zur Ortsumfahrung Landshut auseinandergesetzt. Das Ergebnis war selbst für die gut Informierten verblüffend. Der Eindruck drängt sich auf, dass vor allem der Autobahnbau der B15 neu südlich der A 92 vorangetrieben werden soll. Mehr dazu lesen Sie in dieser Pressemeldung.
1. Dialogforum am 22.06.2015
Unsere Pressemeldung zum Vorgespräch, unsere Erwartungen und Positionen vor dem 1. Dialogforum lesen Sie hier
Auftaktveranstaltung
Am 22. Juni fand die Auftaktveranstaltung zum „Dialogforum Ost-Süd-Umfahrung Landshut im Zuge der B15 neu“ statt.
Leitung: Peter Dreier, Landrat des Landkreises Landshut | Hans Rampf, Oberbürgermeister der Stadt Landshut | Karl Wiebel, Leiter der Bayerischen Straßenbauverwaltung
Teilnehmer: Hubert Aiwanger, MdL | Dr. Thomas Gambke, MdB | Manfred Dreier, Leiter des Staatlichen Bauamtes Landshut und Sprecher der Projektgruppe | Gisela Floegel, Initiative STOP B15 neu | Birgit Gatz, 1. Bgm. Gemeinde Tiefenbach | Hans Graf, Vizepräsident der IHK Niederbayern | Andreas Held, 1. Bgm. Gemeinde Eching | Erwin Huber, MdL | Thomas Huber, 1. Bgm. Gemeinde Kumhausen | Reinhold König, Bund Naturschutz | Rosa-Maria Maurer, 1. Bgm. Gemeinde Adlkofen | Ruth Müller, MdL | Dieter Neubauer, 1. Bgm. Markt Essenbach | Florian Oßner, MdB | Alexander Putz, Initiative Pro B15 neu | Helmut Radlmeier, MdL | Josef Reff, 1. Bgm. Markt Geisenhausen | Katharina Rottenwallner, 1. Bgm. Gemeinde Altfraunhofen | Alois Schwaiger, Bayerischer Bauernverband | Georg Spornraft-Penker, 1. Bgm. Gemeinde Vilsheim | Rosi Steinberger, MdL | Andreas Strauß, 1. Bgm. Markt Ergolding | Jutta Widmann, MdL | Markus Mühlbauer, Pressesprecher Landratsamt Landshut
sowie ein Vertreter der Autobahndirektion Südbayern und die Herren Nagel und Doll von der Bauverwaltung Landkreis Landshut bzw. Bauverwaltung Stadt Landshut und der Protokollführer
Moderator: Markus Michalka, Münchner Rechtsanwalt mit Fachgebieten Arbeitsrecht und Konfliktmanagement
Ausgangssituation: Für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 ist die B15 neu von der Bayerischen Staatsregierung in zwei Varianten zur Realisierung einer Fernverkehrsverbindung von Regensburg (A 93) über Landshut (A 92) und über die A 94 bis Rosenheim (A 8) zur Prüfung angemeldet. Bei dieser Planung ist die Ost-Süd-Ortsumfahrung von Landshut als erster Bauabschnitt der bisher geplanten Fortsetzung der B15 neu südlich der A 92 ein fester Bestandteil.
Was geschah am 22. Juni? Das Staatliche Bauamt Landshut hatte eine Karte vorbereitet, in der sechs Varianten bzw. Kombinationen einer möglichen Landshuter Umfahrung vorgestellt wurden, die noch näher untersucht werden sollen. Aufgrund der nachfolgenden Diskussion konnten, dank Moderator Michalka, weitere Lösungsvorschläge durch die Teilnehmer eingebracht werden. Drei dieser innerstädtischen Lösungsvorschlägen kommt besondere Bedeutung zu, da diese – sofern realisierbar – einen Weiterbau der B15 neu gegenstandslos machen.
Die Mehrheit der Anwesenden war sich einig, dass das Landshuter Problem der Ziel- und Quellverkehr ist und nicht der Fernverkehr. Die Teilnehmer appellierten an die Autobahndirektion Südbayern, die endgültigen Empfehlungen des Dialogforums abzuwarten und bis dahin auf den Bau eines Autobahnkreuzes bei Essenbach / Ohu zu verzichten. Sofern eine der zu untersuchenden Alternativen in Frage kommt, kann ggf. das geplante Autobahnkreuz noch in ein Autobahndreieck umgewandelt werden („Trompetenlösung“).
Untersucht werden soll jede der insgesamt 10 Varianten nach den Kriterien verkehrliche Wirksamkeit (Verkehrszahlen, Kapazität), Beeinträchtigung der Umwelt, Raumwiderstand, Kosten und Realisierungszeitraum.
Folgende Varianten werden bis Oktober nach o.g. Kriterien ergebnisoffen untersucht und bewertet:
- Fall 1a: Ost-Süd-Umgehung wie sie zum Bundesverkehrswegeplan angemeldet wurde
- Fall 1b: Ost-Süd-Umgehung, jedoch mit einer Querspange zur B 15 alt im Vilstal
- Fall 2a: Fall 1a, jedoch ergänzt um eine stadtnahe Osttangente
- Fall 2b: Fall 1b, jedoch ergänzt um eine stadtnahe Osttangente
- Fall 3: Äußere Westumgehung mit Führung des B15 neu-Verkehrs im Versatz über die A92
- Fall 4: Fall 3, jedoch ergänzt um eine stadtnahe Osttangente
- Fall 5a: Städtische Westtangente mit Verlängerung zur B15 alt
- Fall 5b: Wie Fall 5a, jedoch ergänzt um die stadtnahe Osttangente
- Fall 6: Stadtnahe Osttangente mit Verlängerung bis zur B 299
- Fall 7: Stadtnahe Osttangente und Ausbau der Niedermaierstraße sowie höhenfreier Ausbau des Kasernenknotens; hier soll jedoch zunächst die technische Machbarkeit geprüft werden
Beauftragt mit der Prüfung der 10 Varianten wird voraussichtlich apl. Prof. Harald Kurzak (75) von der TU München.
Dank Rechtsanwalt Michalka, der souverän und zielorientiert durch das Treffen führte, erhielt jeder Teilnehmer die Gelegenheit, seinen Standpunkt bzw. den Standpunkt seiner Interessengruppe offen und ohne Widerspruch darzulegen.
Wie geht es jetzt weiter?
Ein Protokoll des ersten Treffens wurde geschrieben und soll in ca. 14 Tagen an alle Teilnehmer verschickt werden. Direkt im Anschluss an die Sitzung gab es für Medienvertretern eine kurze Presseerklärung. In Kürze soll auch eine eigene Website www.ou-landshut.de zum Dialogforum online geschaltet werden, in der alle Pläne einzusehen sind.
Bis Anfang Oktober sollen die geforderten Daten zu den einzelnen Varianten vorliegen und den Mitgliedern des Dialogforums vorgelegt werden. Dieses spricht dann so etwas wie eine Empfehlung aus, so ist der Plan.
Wir ziehen ein erstes Fazit: Was zu befürchten war, dass nur über die angemeldete Trasse ein Pseudodialog stattfindet, hat sich nicht bewahrheitet. Bemerkenswert ist die Tatsache, dass nicht mehr nur über einen Weiterbau der B15 neu gesprochen wurde, sondern auch ein Stopp der B15 neu an der A92 nicht mehr ausgeschlossen scheint.
Bleibt zu hoffen, dass der Dialog nicht zu spät kommt, da die Anmeldung für den BVWP 2015 bereits erfolgt und in der Bewertung ist. Auch wenn jetzt über verschiedene Varianten nachgedacht wird,unser gemeinsames Ziel „Stop B15 neu an der A 92“ ist noch nicht erreicht. Der Widerstand der Bürgerinitiativen muss daher bis auf weiteres andauern!
Mehr zum Dialogforum finden Sie auf unserer Presseseite.
Pressekonferenz der Politik zum Dialogforum
Am 31. Juli 2015 hatten Landshuts Landrat Peter Dreier, Oberbürgermeister Hans Rampf (CSU) und Manfred Dreier, der Chef der Bereichsleitung Straßenbau beim Staatlichen Bauamt Landshut, eine Pressekonferenz im Landshuter Rathaus gegeben und dabei über den Stand der Dinge bei der Ost-Süd-Umfahrung Landshuts infomriert. Dabei waren sich die drei Herren einig und sagten: „An der A 92 darf es keinen Stopp für die B15 neu geben.“ – Hört, hört! Wie kann das sein? Sollte das Dialogforum nicht ergebnisoffen geführt werden?
Und haben die drei Mandatsträger nichts davon mitbekommen, dass die beiden Landshuter Brücken an der Konrad-Adenauer-Straße reif für den Abriss sind und ihre Renovierung nicht länger als 10 Jahre dauern darf, sonst stürzt womöglich alles ein? Auf die Ost-Süd-Umfahrung im Stil der bisherigen B15 neu kann man in diesem Fall offenbar nicht warten, denn diese wird ja – wenn alles perfekt läuft – nicht vor 2030 fertiggestellt sein. Und dieser Termin gilt sogar als ehrgeizig. Eigentlich ein guter Anlass, um noch einmal grundsätzlich nachzudenken, wie eine zeitnahe und effiziente Lösung der Landshuter Verkehrsprobleme aussehen könnte, möchte man meinen.
Es war klar, dass auf der Pressekonferenz Landrat Dreier das von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) initiierte Dialogforum in den höchsten Tönen loben würde. Im gleichen Atemzug allerdings sprach er von einer einzigartigen Chance, nicht zuletzt deshalb, weil mit Alexander Dobrindt (CSU) ein Bayer im Bundesverkehrsministerium das Sagen habe. Hören wir da schon unausgesprochen Vorabsprachen mit dem Bundesverkehrsministerium? Sollten das hochgelobte Dialogforum und die angekündigte, erstmalig vor dem endgültigen Kabinettsbeschluss durchzuführende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung beim Bundesverkehrswegeplan (BVWP) eine reine Augenwischerei sein? Mancher hätte das wohl gerne so.